Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) mitteilt, dient die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Im kantonalen Geoportal können die Zonen mit einer temporären Leinenpflicht im Wald oder in Waldesnähe aufgerufen werden.
Die Leinenpflicht für Hunde gilt nach Angaben des Lawa ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier 150 Franken. (zim)



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