Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) erweitert die Liste von Eingriffen, die ambulant durchgeführt werden müssen. Ab 2026 betrifft dies drei Eingriffe: Laparoskopische Gallenblasenentfernung, Teilentfernung der Brustdrüse (mit und ohne Entfernung von Wächterlymphknoten) sowie laparoskopische Eingriffe und Diagnostik bei Eileiter und Eierstock.
Eine Verlagerung in den ambulanten Bereich führe bei gleichbleibender medizinischer Qualität zu erheblichen Kosteneinsparungen für den Kanton, schreibt das GSD in einer Mitteilung. Patienten würden ebenfalls profitieren, da sie weniger lange im Spital bleiben. Davon würden auch die Steuer- und Prämienzahlenden profitieren. Luzern hat 2017 als erster Kanton das Projekt «Avos – ambulant vor stationär» eingeführt. Die Liste wurde mehrmals erweitert und per 1. Januar 2023 schweizweit harmonisiert.
«Mit der Erweiterung der Liste stellen wir sicher, dass Patientinnen und Patienten nur so lange im Spital bleiben, wie es medizinisch wirklich notwendig ist. Damit erhöhen wir die Patientensicherheit, vermeiden unnötig lange Aufenthalte und schaffen zugleich Anreize, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen», lässt sich Regierungspräsidentin Michaela Tschuor in der Mitteilung zitieren. Die Weiterentwicklung der Liste stützt sich auf wissenschaftliche Evidenz und internationale Erfahrungen. (sfr)
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