
Welche Gebiete in der Zentralschweiz sind aktuell befallen?
Im Kanton Luzern ist nach der Gemeinde Neuenkirch kürzlich ein zweiter Befallsherd rund um die Stadtluzerner Allmend hinzugekommen. Dessen Pufferzone reicht bis in die Kantone Nid- und Obwalden. Im Kanton Zug erstreckt sich der Befallsherd über die Gemeinden Zug und Baar. Der vierte Befallsherd in der Zentralschweiz liegt im Kanton Schwyz, hauptsächlich in den Gemeinden Arth und Lauerz.

Welche Massnahmen haben die Kantone erlassen?
Um eine Ausbreitung des Japankäfers (Popillia japonica) zu verhindern, weisen die Kantone in den befallenen Gebieten jeweils einen Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone aus. Darin gelten verschärfte Massnahmen zur Bekämpfung des Schädlings. Zu den wichtigsten gehören ein Bewässerungsverbot von Grünflächen im Befallsherd sowie ein Transportverbot von Grüngut aus dem Befallsherd oder der Pufferzone heraus. Die detaillierten Massnahmen lassen sich den jeweiligen Kantonsblättern entnehmen.
Darf im Garten noch gegossen werden?
Das Bewässerungsverbot betrifft lediglich Rasen- und Grünflächen im Befallsherd. Dazu gehören neben öffentlichen Parks und Sportplätzen auch Rasen in Privatgärten. Das Giessen von Pflanzen im Garten oder auf dem Balkon bleibt erlaubt, sofern in den Beeten oder Töpfen keine Gräser wachsen.
Dürfen Pflanzen aus dem Befallsherd gebracht werden?
Schnittblumen und Wasserpflanzen dürften aus dem Befallsherd transportiert werden. Verboten ist hingegen das Hinausführen von Pflanzen mit Wurzeln in der Erde oder im Substrat aus festen organischen Stoffen.
Dürfen Obst, Gemüse und Beeren aus dem Befallsherd gebracht werden?
Das Mitnehmen von Obst, Gemüse und Beeren ist sowohl aus dem Befallsherd als auch aus der Pufferzone zulässig. Ganzjährig verboten ist dagegen der Transport der obersten Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern aus dem Befallsherd heraus.

Verdorren jetzt alle Grünflächen in den Befallsherden?
Diese Gefahr besteht. Denn die Handlungsmöglichkeiten, um Trockenschäden an den betroffenen Grün- und Rasenflächen zu vermeiden, seien beschränkt, heisst es etwa bei der Stadt Luzern auf Nachfrage. Im Vordergrund werde die spätere Beseitigung von Schäden durch Nachsaaten stehen, in der Stadt Luzern beispielsweise auf dem Inseli oder im Vögeligärtli.
Warum darf der FC Luzern seinen Rasen bewässern?
Die Stadt Luzern hat für die zehn Rasenspielfelder auf der Allmend inklusive des Rasens im FCL-Stadion eine Ausnahmebewilligung erhalten. Diese wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass zur Bekämpfung der Japankäfer-Larven auf den bewässerten Flächen Nematoden ausgebracht werden. Dabei handelt es sich um eine biologische Bekämpfungsmethode; Nematoden sind mikroskopisch kleine Würmer, auch Fadenwürmer genannt.
Warum ist der Japankäfer gefährlich?
Der Japankäfer ist nicht einheimisch und hat in der Schweiz keine natürlichen Feinde. Seine Eier legt er in die Erde im Freiland, aber auch in Töpfe. Das ausgewachsene Tier kann über 400 Pflanzenarten befallen, darunter wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen. Die verursachten Schäden werden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken im Jahr geschätzt. Hat sich der Käfer erst einmal verbreitet, gilt die Bekämpfung als sehr schwierig. Deshalb gibt der Bund das Ziel vor, auftretende Populationen so schnell wie möglich zu tilgen.
Wie sieht der Japankäfer aus?
Der Japankäfer ist ein auffälliges Insekt mit einer Körperlänge von etwa 1 bis 1,5 Zentimetern. Charakteristisch sind seine glänzenden, kupferfarbenen Flügeldecken und der metallisch grün schimmernde Kopf sowie das Halsschild. Entlang der Körperseiten trägt der Käfer fünf kleine, weisse Haarbüschel sowie zwei grössere Haarbüschel am Hinterleib, die als deutliches Erkennungsmerkmal gelten. Er fliegt in der Regel zwischen Juni und September.

Wie lange gelten die Massnahmen?
Das Bewässerungsverbot von Grünflächen und das Transportverbot von Grüngut gelten bis Ende September, also bis zum Ende der Flugzeit des Japankäfers. Andere Massnahmen wie das Transportverbot der obersten Bodenschicht aus dem Befallsherd heraus gelten derweil ganzjährig; damit soll vor allem die Verbreitung von Larven oder Eiern verhindert werden.
Ist ein Insektizideinsatz geplant?
Laut dem Bund gibt es aktuell keine Pläne, ein Insektizid gegen den Japankäfer einzusetzen. Ausgeschlossen sei dies aber nicht, die Lage werde laufend aktualisiert.
Worauf sollten Reisende achten?
Rückreisende aus den Sommerferien sind zu besonderer Vorsicht angehalten. Japankäfer können unbemerkt in Autos, Wohnmobilen oder im Gepäck mitreisen. Die regionale Ausbreitung mittels Flug kann bis zu 20 Kilometer pro Jahr betragen.
Wie kann man bei der Bekämpfung mithelfen?
Jede und jeder könne einen Beitrag zur Tilgung von Japankäfer-Populationen leisten, heisst es beim Bund. Bevölkerung sowie Firmen, Gemeinden und Landwirtschaftsbetriebe werden dazu aufgerufen, sich zu informieren und die Massnahmen umzusetzen. Zudem sollen potenzielle Funde umgehend gemeldet werden. In Verdachtsfällen gilt: Den Käfer einfangen und anschliessend ein Foto zusammen mit dem genauen Fundort und, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze an den zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst senden.



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