Stadt Luzern

Hotel Astoria blitzt vor Bundesgericht ab: Pilatusstrasse erhält ab Dezember eine neue Busspur

Wegen der Busspur wird die Zufahrt zum «Astoria» komplizierter. Das Bundesgericht sagt: Die Beschwerde des Hotels hat keine aufschiebende Wirkung.

Mit dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember wird nicht nur der Busverkehr in der Stadt Luzern völlig neu organisiert. Auch für Autofahrerinnen und Autofahrer gibt es Änderungen: Auf dem Schweizerhofquai werden sie stadteinwärts nur noch eine Fahrspur zur Verfügung haben. Die andere Spur ist für VBL-Busse reserviert.

Dieselbe Massnahme gilt ab Dezember auch auf der Pilatusstrasse zwischen Kantonalbank und Pilatusplatz. Auch dort wird eine separate Busspur eingerichtet. Um Platz dafür zu schaffen, wird der Linksabbieger in die Winkelriedstrasse aufgehoben. Dieser Abbieger wird heute häufig von Cars benutzt, die Gäste zum Hotel Astoria bringen. Kein Wunder ist man beim «Astoria» nicht glücklich über die neue Massnahme. Das Hotel hat daher Beschwerde gegen diese Pläne eingereicht.

Hotel befürchtet 30 Prozent weniger Umsatz

Gleichzeitig verlangte das «Astoria», dass die Massnahme so lange aufgeschoben wird, bis über die Beschwerde entschieden ist. Begründung: Werde der Linksabbieger wie geplant im Dezember aufgehoben, hätte dies unmittelbare negative Auswirkungen auf den Hotelbetrieb. Da der Grossteil der Astoria-Gäste per Car oder Privatauto anreise, rechne man mit Umsatzeinbussen von bis zu 30 Prozent.

Hinzu komme, dass auch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste unter Umständen Umwege fahren müssen, wenn sie nicht mehr direkt von der Pilatusstrasse in die Neustadt einbiegen können. Tatsächlich wird die Winkelriedstrasse künftig nur noch von der nördlichen Seite, vom Pilatusplatz her, erreichbar sein.

Das öffentliche Interesse ist grösser

Doch fürs Luzerner Kantonsgericht sind die wirtschaftlichen Interessen des Hotels Astoria «gering» im Vergleich zum grossen öffentlichen Interesse einer separaten Busspur. Deshalb verneint das Gericht die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Zu diesem Schluss kommt nun auch das Bundesgericht: Die behaupteten Umsatzeinbussen seien nicht nachvollziehbar. Zudem bleibe das Hotel aus Richtung Bahnhof weiterhin erreichbar, wenn auch über einen kurzen Umweg. Es gebe keinen Grund, mit der Aufhebung des Linksabbiegers solange zuzuwarten, bis ein finaler Gerichtsentscheid vorliege.

Somit kann die Busspur auf der Pilatusstrasse wie geplant Mitte Dezember in Betrieb gehen. Die Beschwerde des «Astoria» selber bleibt aber hängig, da das Bundesgericht allein die Frage der aufschiebenden Wirkung geklärt hat.

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