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Gotthard-Basistunnel

Neue Entgleisungsdetektoren sollen Unfälle verhindern – aber das reicht nicht

Nach dem Unfall eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel reagieren die SBB mit Entgleisungsdetektoren. Aber es brauche weitere Massnahmen.

Es geschah am 10. August 2023: Damals entgleiste ein Güterzug im Gotthard-Basistunnel und legte den Personenzugverkehr im neuen Tunnel über Wochen komplett lahm. Die Ursache war damals ein Radbruch an einem der Güterwaggons.

Die Entgleisung des Güterzugs mit dreissig Wagen am 10. August 2023 im Gotthard-Basistunnel hinterliess eine Spur der Verwüstung.
Bild: Keystone

Um das Unfallrisiko nach einer Entgleisung zu senken, haben die SBB nun an zehn Stellen insgesamt 30 Entgleisungsdetektoren installiert, und zwar vor dem Süd- und vor dem Nordportal. Sie wurden an besonders sensiblen Abschnitten eingebaut, vor den Portalspurwechseln auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard-Basistunnel, teilten die SBB am Dienstag mit. Auf dieser Strecke verkehren sowohl Personen- als auch Güterverkehrszüge mit hoher Geschwindigkeit.

Mit der Inbetriebnahme der Entgleisungsdetektoren wird auch die temporäre Geschwindigkeitseinschränkung von 160 km/h im Bereich der beiden Portalspurwechsel vor dem Gotthard-Basistunnel aufgehoben. Diese Sicherheitsmassnahme verringerte bisher die Fahrzeitreserven, um Verspätungen aufzufangen.

Detektoren können bei allen gefährdeten Zügen Notbremsungen auslösen

Entgleisungsdetektoren seien die einzige erprobte Technologie, um infrastrukturseitig eine Entgleisung zu erkennen. Sie können feststellen, wenn ein Zug nicht mehr korrekt auf den Schienen fährt. «In diesem Fall würde beim betroffenen Zug sowie bei anderen Zügen in der Nähe via Funk eine Notbremsung ausgelöst», präzisierte SBB-Sprecherin Sabrina Schellenberg auf Anfrage.

Detektoren können Entgleisungen nicht verhindern

Diese Massnahme allein genügt den SBB aber nicht. Denn: Entgleisungsdetektoren können Entgleisungen nur feststellen, aber nicht verhindern. Weitergehende Massnahmen liegen aber nicht in der Macht der SBB. Diese fordern: «Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, muss die Instandhaltung von Güterwagen verbessert und das Haftungsrecht im Schienengüterverkehr angepasst werden.»

Hier identifizieren die SBB folgende Problematik: «Wenn ein Unfall durch einen Mangel am Wagen passiert, haftet das transportierende Eisenbahnverkehrsunternehmen, nicht der Wagenhalter. Die Wagenhalter haben deshalb wenig Anreiz, mehr als das absolute Minimum in die Sicherheit der Wagen zu investieren. Deshalb muss das Haftungsrecht angepasst werden.» Die SBB unterstützten die vom Bundesamt für Verkehr erlassenen Vorgaben und setzten sich für eine gerechte Risikoverteilung im Schienengüterverkehr ein.

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