Wer an der Türe Besuch erhält von Händlern, die an Ort und Stelle Schmuck abkaufen wollen, sollte vorsichtig sein. Gemäss Mitteilung der Luzerner Polizei sind solche Ankäufer von Altedelmetallen derzeit im Kanton Luzern vermehrt unterwegs. Das sei per se nicht strafbar, hält sie fest – Vorsicht sei dennoch gefragt. Denn bei sogenannten Türankäufen muss darauf geachtet werden, dass korrekte Quittungen ausgestellt werden und eine geeichte Waage zum Einsatz kommt.
Die Polizei empfiehlt, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände nur an autorisierte und vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Alle gewerbsmässigen Ankäufe unterstehen eine Registrierungspflicht, die Händler müssen bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein. Die aktuelle Liste findet sich unter www.bazg.admin.ch.
Darüber hinaus empfiehlt die Polizei, vor einem Verkauf Konkurrenzangebote einzuholen, um nicht unter Wert zu verkaufen. Um sich vor Betrug zu schützen, sollen Verkäufer eine Quittung verlangen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Kommt dem Verkäufer etwas verdächtig vor, empfiehlt die Polizei, den Notruf 117 zu wählen. (sig)

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