Der erste Planungsbericht Gleichstellung 2022-2025 zeigte auf, mit welchen Aufgaben und Massnahmen der Kanton Luzern die Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen stärken kann. Nun hat der Regierungsrat den zweiten Planungsbericht verabschiedet. Wie es in einer Mitteilung heisst, knüpft dieser an die vier Handlungsfelder des ersten Berichts an: die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie, Sensibilisierung und Information, die Signalwirkung der kantonalen Verwaltung sowie die Prävention und Verringerung der geschlechtsspezifischen Gewalt.
Der Planungsbericht Gleichstellung 2026–2030 zeigt zudem auf, wie die bisherigen 29 Massnahmen der ersten Phase umgesetzt wurden und welche Wirkung sie erzielt haben. Die Massnahmen und Leistungsziele seien detaillierter und konkreter beschrieben als im ersten Bericht. Das unterstütze das Monitoring und die Evaluation.
70 Stellungnahmen gingen ein
Der Entwurf des zweiten Planungsberichts wurde in der Vernehmlassung «grossmehrheitlich positiv aufgenommen», schreibt die Regierung. Hervorgehoben wurden «das transparente Reporting des ersten Planungsberichts, die Ausgewogenheit des neuen Massnahmenplans sowie die präzisere Formulierung der Leistungsziele im Vergleich zum ersten Bericht». Insgesamt gingen 70 Stellungnahmen ein.
Einzig die SVP lehnte den Bericht in der Vernehmlassung ab. Sie fand, dass die Gleichstellung in weiten Teilen bereits erreicht sei und zusätzliche Massnahmen kaum Wirkung zeigten. SP und Grüne hingegen empfanden den Bericht als «zu wenig verbindlich». Der Kantonsrat wird den zweiten Planungsbericht voraussichtlich in der Juni-Session 2026 beraten.
Weiterbildungen für Unternehmen
Der Regierungsrat soll prüfen, ob regelmässig niederschwellige Weiterbildungen zum Gleichstellungsgesetz angeboten werden können. Das fordert ein Postulat von SP-Kantonsrätin Maria Pilotto (Luzern). Zielgruppe sind insbesondere Unternehmen und Fachpersonen, die in ihrem beruflichen Alltag mit gleichstellungsrelevanten Fragen konfrontiert sind.
Der Regierungsrat beantragt, das Postulat teilweise erheblich zu erklären. In seiner Antwort schreibt er, der zweite Planungsbericht Gleichstellung nehme das Anliegen des Postulats auf. Mit der Massnahme «Veranstaltungen und Weiterbildungsangebote» können auch Weiterbildungen zum Gleichstellungsgesetz durchgeführt werden. In Kantonen wie Bern, Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt oder St. Gallen gibt es bereits solche Weiterbildungsangebote.
Weiter schreibt die Regierung, mehrere Studien zeigten, dass das Wissen über die im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verankerten Rechte und Pflichten bei Arbeitgebenden häufig unvollständig ist. (fmü)


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