Da sich die Absender des Faltblattes nicht mit Namen zu erkennen geben, sei es Pflicht des Gemeinderats, Falschaussagen zu den bevorstehenden Abstimmungen auf Gemeindeebene richtigzustellen. In Erstfeld entscheiden die Stimmberechtigten am 14. Juni über zwei Baukredite: Dabei geht es um den Neubau des Schulhauses Linden und den Bau des neuen Mehrzweckgebäudes Schlossberg, das Räumlichkeiten für Feuerwehr, Vereine und schulergänzende Tagesstrukturen unter einem Dach vereint.

Im anonymen Flugblatt, das in alle Erstfelder Haushaltungen ging, wird der Eindruck erweckt, mit dem Abbruch des Pfarreizentrums St. Josef würde intakte Bausubstanz zerstört und dafür ein minderwertiger Neubau erstellt. «Fakt ist, dass das aktuelle Gebäude einen hohen Sanierungsbedarf aufweist», hält der Gemeinderat dazu.
Fachleute sehen Neubau als sinnvolleren Weg
Bereits bei der Volksabstimmung im Juni 2023, als die Gemeinde das Pfarreizentrum im Rahmen eines Tauschgeschäfts von der römisch-katholischen Kirchgemeinde übernahm, sei klar gewesen, dass weitere Investitionen zwingend seien, weil die Bausubstanz des Gebäudes in die Jahre gekommen sei, so der Gemeinderat. Die Gemeinden seien dazu verpflichtet, bedarfsgerechte Infrastruktur-Anlagen zu erstellen. Im Rahmen des Tauschgeschäfts wurde festgelegt, dass auf dem Areal des heutigen Pfarreizentrums ein neues Mehrzweckgebäude zu planen sei, um verschiedensten Nutzergruppen dringend benötigte Räume zur Verfügung zu stellen. «Die vorgeschlagene Lösung nutzt die Liegenschaft deutlich besser aus als der heutige Bau», gibt sich der Gemeinderat überzeugt. Die Integration des bestehenden Saals wurde im Rahmen des Projektwettbewerbes offengelassen. Viele der Teams haben diese Möglichkeit geprüft. Die Fachleute kamen aber zum Schluss, dass ein Neubau der sinnvollere Weg sei.
Im Flugblatt werde unterstellt, dass der neue Saal nicht behindertengerecht und nur über Treppenstufen zugänglich sei. «Der geplante Saal wird selbstverständlich mit einem Personen- und Warenlift erschlossen und erfüllt mit Brandabschnitten und Fluchtwegen die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz», so der Gemeinderat. «Wäre dies nicht der Fall, wäre der Neubau nicht bewilligungsfähig.»
Falsche Behauptungen zur steuerlichen Belastung
Fehlerhaft seien zudem die Aussagen zur steuerlichen Belastung für die Einwohnerschaft. Wie der Gemeinderat an der Informationsveranstaltung vom 27. April öffentlich kommuniziert habe, würde die Gemeindesteuerbelastung einer Familie mit zwei Kindern bei einem steuerbaren Nettoeinkommen von 80'000 Franken um 353 Franken pro Jahr ansteigen. Auch unverheiratete Einzelpersonen ohne Kinder in der gleichen Einkommensklasse würden mit einem befristeten Anstieg der Gemeindesteuer von 730 Franken weniger zahlen, als dies im Flugblatt behauptet werde. Dort steht nämlich zu lesen, dass jeder Steuerzahler mit 800 bis 1'000 Franken im Jahr zusätzlich belastet werde. Dies sei nicht korrekt, sondern betreffe Steuerzahlende mit einem Nettoeinkommen von über 120'000 Franken – und entspreche somit der Vorgabe der Bundesverfassung, dass die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen habe.


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