Kehrsiten

Nach Flugzeugabsturz im Vierwaldstättersee: Sust stellt Untersuchung ein

Vor dem Aufprall war am Flugzeug zweimal eine Fahrwerkswarnung aufgetreten. Die Untersuchung ergab laut Sust einen Einzelfall ohne Hinweise auf systemische Gründe. Der präventive Nutzen weiterer Abklärungen sei deshalb beschränkt.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) stellt ihre Untersuchung zum Flugzeugunfall vom 28. Juli 2025 ein. Laut Bericht handelte es sich um einen Einzelfall. Es gebe keine Hinweise auf systemische Gründe, die zum Unfall beigetragen hätten. Damit sei der präventive Nutzen weiterer Abklärungen beschränkt.

Die Maschine des Typs Daher TBM940 war an jenem Morgen von Buochs nach Burg Feuerstein in Deutschland unterwegs. Nach dem ersten Start erschien eine Warnung wegen einer unsicheren Fahrwerksstellung. Der Pilot brach den Flug ab und landete wieder in Buochs. Dort besprach er das Problem mit einem Mechaniker und setzte die Bedieneinheit des Fahrwerks zurück. Die Fehleranzeige erlosch. Danach hätte das aufgebockte Flugzeug durch Ein- und Ausfahren des Fahrwerks geprüft werden sollen. Diese Kontrolle wurde nicht vorgenommen.

Um 9.38 Uhr startete der Pilot erneut. Eine Minute später meldete er, das Fahrwerksproblem sei wieder aufgetreten. Wegen eines tief liegenden Wolkenbandes verzichtete er auf eine südliche Platzrunde und flog nördlich um den Bürgenstock zurück. Die Maschine ging in einen kontinuierlichen Sinkflug über. Der Pilot gab an, die Wolkenuntergrenze sei abgesunken und er habe sich an der Uferlinie orientiert.

Um 9.41 Uhr schlug das Flugzeug mit ausgefahrenem Fahrwerk und einer Sinkrate von rund 1200 Fuss pro Minute auf dem Vierwaldstättersee auf. Pilot und Passagierin verliessen die sinkende Maschine. Sie wurden etwa 40 Minuten später von einem Polizeiboot aufgenommen. Der Pilot blieb unverletzt, die Frau wurde leicht verletzt.

Nach längerer Suche wurde das Wrack Ende August 2025 aus rund 100 Metern Tiefe geborgen. Die Sust erkannte in den Avionikdaten keine technischen Anomalien; das Triebwerk hatte die verlangte Leistung erbracht. Weshalb die Fahrwerkswarnung auftrat, hält der Bericht nicht abschliessend fest. Eine förmliche Unfallursache nennt er ebenfalls nicht. Die Untersuchung diene der Unfallprävention, nicht der Klärung von Schuld oder Haftung, schreibt die Sust.

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