Die Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) vom 13. Juli 2026 zum Bauabschlag im Umnutzungsverfahren wurde von der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Verfahren ist hängig, das Umnutzungsverfahren in ein ziviles Flugfeld demzufolge nicht rechtskräftig. Der Baurechtsvertrag der Armasuisse, welcher der FGOW erlaubt, das Flugfeld und die Hangars zu nutzen, läuft per Ende September 2026 ab. Er wurde bisher nicht verlängert.

Weiterführung doch möglich?
«Die Voraussetzungen zum Weiterbetrieb des Flugplatzes sind nicht mehr erfüllt, weshalb das Bazl die Schliessung anordnet», schreibt das Bazl am Mittwoch in einer Medienmitteilung. Erlaubt seien ausschliesslich Flüge, die der Verlegung an einen anderen Ort dienen. Ab dem Freitag, 9. Oktober, und vorerst bis zum Freitag, 20. November, müsse der Flugbetrieb aus Gründen der Sicherheit vollständig eingestellt werden. In diesem Zeitraum müsse die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) für den geplanten Neubau in Pistennähe Profilstangen aufstellen. «Die allfällige Weiterführung des Flugbetriebs nach diesem Datum bildet derzeit Gegenstand von Verhandlungen des Bundes mit der FGOW», heisst es weiter.
Die Rega muss ihren Standort am Flughafen Zürich bis Ende 2030 aufgeben. Sie hat beim Bazl ein Gesuch eingereicht, um sich neu auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil in der Gemeinde Sarnen ansiedeln zu können. Dort soll anstelle des bisherigen Flächenflugbetriebs ein ziviler Heliport entstehen. Auf diesem möchte die Rega künftig den technischen Unterhalt ihrer Helikopterflotte vornehmen. Auch soll sich dort der neue Rega-Hauptsitz befinden. Längerfristig soll gemäss Mitteilung des Bazl auf dem Heliport zudem der Bau einer Helikopterbasis für Arbeitsflüge der regional ansässigen Rotex Helicopter AG möglich sein.
Stellungnahme der FGOW
Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zeigt sich in einer ersten Stellungnahme gar nicht zufrieden mit dem Entscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl). Sie titeln: «Nächster behördlicher ‹Hauruck›-Versuch zur Schliessung.» Die Genossenschaft schreibt, sie würde sich «gegen dieses rechtstaatlich fragwürdige Vorgehen» wehren. Insbesondere bemängeln sie, dass ihnen als «Direktbetroffene» das «rechtliche Gehör nicht gewährt» wurde, und man sie kommunikativ überrascht habe. (rwi)
Öffentliche Auflage der Unterlagen
Die Rega plane auf dem Flugplatz Kägiswil einen Neubau mit Hangar und fünf Helikopter-Standplätzen sowie einen mehrstöckigen Verwaltungskomplex mit Einstellhalle. Die Nutzung des Heliports soll auf die Durchführung von Werk- und Arbeitsflügen zu Werkzeiten beschränkt werden. «Es ist keine Rega-Einsatzbasis geplant», schreibt das Bazl noch einmal deutlich.
Das Vorhaben der Rega bedingt Anpassungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Dieser sei noch auf die ursprünglich geplante Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld ausgerichtet.
Das Bazl unterbreitet die Entwürfe zur Anpassung des SIL der Bevölkerung zur Mitwirkung. Ab dem Donnerstag, 15. Oktober, liegen die Dokumente zum SIL sowie das Gesuch der Rega auf der Gemeindeverwaltung Sarnen während 30 Tagen bis am Montag, 16. November, auf.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auflage und aus der Anhörung der Behörden wird der Bund eine Gesamtwürdigung der Interessenlage am Flugplatz Kägiswil vornehmen und das weitere Vorgehen festlegen. (rwi)
Die Entwürfe zum SIL sind ab dem 15. Oktober 2026 einsehbar unter www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung.




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