Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) erfuhr am vergangenen Donnerstag, 16. Juli, dass ihr das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sowohl die Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil verwehrt als auch das Plangenehmigungsgesuch abweist. Bereits in einer ersten Stellungnahme vergangene Woche zeigte sich die Genossenschaft überrascht und enttäuscht.
Nun zeigt sich die FGOW in einer weiteren Medienmitteilung kämpferisch: «Die FGOW zieht die Verfügung an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Bis zur Rechtskraft gelten der Bestandesschutz und das SIL-Objektblatt, was auch die Behörden zu respektieren haben.» Die FGOW erwarte, dass sich der Verfahrensausgang aus den «tatsächlichen und rechtlichen Umständen» ergibt. (rwi)


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