Lockerung

Feuerverbot im Kanton Zug aufgehoben – besondere Vorsicht bleibt geboten

Die jüngsten Niederschläge haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zug gesenkt. Daher werden das Feuerverbot im Freien und das Feuerwerksverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Absperrband kommt weg: Ab sofort darf im Wald wieder gefeuert werden – aber nur bei dafür vorgesehenen Feuerstellen. Im Bild: Die Feuerstelle im Bannwald in Rotkreuz.
Bild: Stefanie Geske (Rotkreuz, 5. August 2026)

Seit dem 12. August galt im Kanton Zug ein absolutes Feuerverbot. Dieses wird nun – dank der jüngsten Niederschläge – aufgehoben. Wie der Kanton Zug am Freitag mitteilt, habe sich die Waldbrandgefahr dank der Regenfälle reduziert. Diese wird neu als «erheblich» (Stufe 3 von 5) eingestuft. Mit der Aufhebung des Verbotes sei das Feuern grundsätzlich wieder möglich. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur besonderen Vorsicht aufgerufen.

Feuer sind ab sofort nur in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Dies gelte besonders im Wald und in Waldesnähe. Es wird empfohlen, Feuer jederzeit unter Kontrolle zu halten, Funkenwurf sofort zu löschen und Feuer vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem Wind sollte auf das Entfachen von Feuern verzichtet werden. Auch das Wegwerfen von Raucherwaren und Streichhölzern ist zu vermeiden.

Feuerwerksverbot ebenfalls aufgehoben

Das kantonale Feuerwerksverbot ist ebenfalls aufgehoben, wie es weiter heisst. Das Amt für Wald und Wild werde die Lage weiterhin beobachten. Bei erneut trockener oder windiger Witterung könne sich die Waldbrandgefahr wieder verschärfen – und bei Bedarf würden die Gefahrenstufe sowie Massnahmen wieder angepasst. Die Behörden loben die Bevölkerung für ihr Verständnis und die Einhaltung der bisherigen Verbote. Damit hätte sie dazu beigetragen, das Risiko von Waldbränden zu minimieren.

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