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Nidwalden

Energetische Sanierungen: Regierung prüft Steuerabzug

Steuerliche Anreize soll es bei energetischen Sanierungen weiterhin geben.

Mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften hat das Schweizer Stimmvolk im Herbst 2025 auch der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Damit komme es zu einem Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum, wie die Staatskanzlei Nidwalden in einer Mitteilung festhält. Dies habe auch Auswirkungen auf die steuerliche Begünstigung energetischer Sanierungen.

GLP-Landrat Matthias Christen (Buochs) und Mitunterzeichnende haben den Regierungsrat in einem Postulat aufgefordert aufzuzeigen, wie diese steuerlichen Abzugsmöglichkeiten erhalten werden können. In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass er den Standpunkt der Vorstösser nachvollziehen kann, wonach steuerliche Anreize als wichtiges Instrument zur Begrenzung des Klimawandels und zur Förderung der Standortattraktivität beizubehalten seien. Da der Systemwechsel auf Bundesebene eine Revision des kantonalen Steuergesetzes erforderlich macht, werden in diesem Rahmen die Anpassungen im Detail geprüft. Dies gilt auch für die künftige Ausgestaltung von steuerlichen Begünstigungen energetischer Sanierungen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat gutzuheissen und angesichts des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens als erfüllt abzuschreiben. (MZ)

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