Die Nidwaldner Landratsmitglieder Matthias Christen (Buochs) und Christina Amstutz (Stans) von der grünliberalen Fraktion (GLP) fordern mit einem Postulat, dass im Kanton Nidwalden auch weiterhin steuerliche Abzüge für energetische Sanierungen möglich bleiben, das schreibt die Partei in einer Mitteilung. Diese Abzüge würden mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwertes im Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eigentlich wegfallen.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes wird das bisherige System der Wohneigentumsbesteuerung neu geregelt. Allerdings erlauben Änderungen im nationalen Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen, bis spätestens 2050 weiterhin steuerliche Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten – vorausgesetzt, die kantonale Steuergesetzgebung werde entsprechend angepasst.
Netto-Null bis 2050 als Ziel
«Energetische Sanierungen sind ein zentrales Instrument, um das Ziel Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Der Kanton Nidwalden darf diese steuerlichen Anreize nicht nur sichern, sondern muss sie konsequent stärken», wird Co-Präsident Christen zitiert.
Auch Amstutz von Stans unterstreicht die Dringlichkeit: «Private Investitionen in klimafreundliche Gebäude sind für den Klimaschutz unverzichtbar. Wer saniert, leistet einen Beitrag für die Umwelt und soll dafür faire Rahmenbedingungen erhalten.»
Das Postulat beauftragt den Regierungsrat, darzulegen, welche Anpassungen am kantonalen Steuergesetz notwendig sind, damit die Abzüge auch nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes wirksam bleiben. Ziel sei, dass Nidwalden rechtzeitig klare Regelungen schafft und im Standortwettbewerb gestärkt werde.
Mit der Einreichung setzen sich die Unterzeichnenden für verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen, Klimaschutz und eine nachhaltige Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Nidwalden ein, heisst es zum Abschluss. (zvg)


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