Eine Motion der Gruppe Frauen engagiert in Emmen (FeE) fordert, dass ein Gemeinderatssitz künftig im Jobsharing besetzt werden kann. Zwei Personen sollten gemeinsam für ein Exekutivamt kandidieren und dieses im Teilzeitmodell ausüben. Beide würden sich Lohn und Aufgaben teilen und gemeinsam Verantwortung tragen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und politischem Engagement verbessert werden. Zudem könnte das Modell mehr qualifizierte Personen – insbesondere Frauen – für ein Exekutivamt gewinnen und zusätzliches Fachwissen einbringen.
Der Gemeinderat spricht sich gegen das Modell aus und verweist auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen. Die Gemeindeordnung legt fest, dass der Gemeinderat aus fünf Personen besteht – jeder Sitz ist einer einzelnen Person zugeordnet. Zudem erlaubt das kantonale Stimmrechtsgesetz pro Mandat nur so viele Kandidatennamen, wie Sitze zu vergeben sind.
Verantwortung ist «nicht teilbar»
Ein Mitglied der Exekutive ist laut Gemeinderat keine angestellte Person, sondern vom Volk gewählt. Die Verantwortung gegenüber Bevölkerung und Einwohnerrat sei persönlich und nicht teilbar. Wer gewählt werde, müsse auch individuell Rechenschaft ablegen.
Zudem verweist der Gemeinderat auf die in der Bundesverfassung garantierte freie Willensbildung: Ein Zweierticket könnte die Wahlfreiheit einschränken, da Stimmberechtigte nur beide oder keinen wählen könnten.
Auch in der Stadt Luzern gab es ähnliche Bestrebungen. Dort forderte die SP, neue Arbeitsmodelle für die Exekutive zu prüfen – darunter auch Formen von Jobsharing. Das Stadtparlament überwies den Vorstoss gegen den Willen des Stadtrats. Laut Stadt soll die Umsetzung im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen werden. (zel)
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.