Wer in einem Gemeindeparlament einen Vorstoss einreichen will, muss normalerweise gewähltes Mitglied des Parlaments sein. Doch in der Stadt Luzern und in Kriens gibt es seit einigen Jahren auch für die Bevölkerung die Möglichkeit, Vorstösse einzureichen. Dies geht via Bevölkerungsantrag. Ein Bevölkerungsantrag mit mindestens 200 Unterschriften wird nach seiner Einreichung im Parlament wie ein normales Postulat oder wie eine Motion behandelt.
Künftig soll man auch in Emmen Bevölkerungsanträge einreichen können. Das fordern SP, Grüne, GLP und Frauen engagiert in Emmen (FeE) in einer Motion im Einwohnerrat. Die Motion fordert den Gemeinderat auf, die Gemeindeordnung entsprechend anzupassen. In Luzern und Kriens habe man bisher gute Erfahrungen gemacht mit dem Bevölkerungsantrag, so die Begründung in der Motion. Auch Emmen solle die Gelegenheit nutzen, um «die Volksrechte zu überdenken und auszubauen». (rk)

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