Das Stadtparlament hat Ende Februar beschlossen, die städtische Gebühr für Einbürgerungen in Luzern von etwa 1900 Franken auf pauschal 500 Franken zu senken. Das gilt für Einzelpersonen ab 25 Jahren und für Ehepaare. Auch die Gebühren für ein Familiengesuch betragen neu 500 Franken.
Ursprünglich forderte der Vorstoss von SP, Grünen und GLP, die Einbürgerungsgebühren komplett zu streichen. Das lehnte der Stadtrat jedoch ab und schlug stattdessen eine pauschale Einbürgerungsgebühr von 500 Franken vor. Aufgrund dieser Pauschale wird es für die Stadt Luzern in Zukunft zu Gebührenausfällen in der Höhe von 272’000 Franken pro Jahr kommen.
Da es zu einem Gebührenverzicht kommt, ist es erforderlich, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die pauschale Einbürgerungsgebühr wird daher in das Einbürgerungsreglement integriert. Damit wird der Vorstoss vom Dezember 2023 als erledigt abgeschrieben und das Einbürgerungsreglement einer Teilrevision unterzogen. Die Änderung soll per 1. April 2026 vollzogen werden.
Mit der Anpassung der Einbürgerungsgebühren soll der Zugang zu politischen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten für ausländische Staatsangehörige erleichtert werden. Zudem soll die soziale und politische Integration gefördert werden. (gsi)
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