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Gebühren

Einbürgerungen sollen in der Stadt Luzern bald weniger kosten

Weil die Einbürgerungsgesuche viel Aufwand bereiten, sollen die Kosten nicht komplett wegfallen.

Rund 27 Prozent der in der Stadt Luzern wohnhaften Personen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele leben seit Jahren hier oder sind hier geboren und bezahlen hier Steuern, von der politischen Mitbestimmung sind sie ohne Einbürgerung jedoch ausgeschlossen, wie Stadtparlamentsmitglieder der SP, Grünen und GLP in einem Vorstoss schrieben. Vom Stadtrat forderten sie, dass die Gebühren für die Einbürgerung gestrichen werden. Für unter 25-Jährige wurden die Gebühren bereits im Jahr 2019 gestrichen.

Alleine auf städtischer Ebene fallen für Personen über 25 Jahren durchschnittlich Gebühren in der Höhe von rund 1900 Franken an. Hinzu kommen Kosten auf Kantons- und Bundesebene in der Höhe von 450 Franken. Für Ehepaare betragen die Kosten in der Stadt rund 2300 Franken, bei Bund und Kanton fallen 550 Franken an.

In der Antwort auf den Vorstoss schreibt der Stadtrat, dass er das Einbürgerungssystem inklusiver gestalten will, «um ausländischen Staatsangehörigen den Zugang zu politischen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten zu erleichtern». Er verweist auf Studien, die belegen, dass durch eine Schweizer Staatsbürgerschaft der Integrationsprozess gefördert wird: Eingebürgerte Personen verfügten über mehr politisches Wissen und würden sich häufiger politisch engagieren.

Pauschale von 500 Franken

Der Stadtrat will aber auch die Kosten im Auge behalten, denn die aktuellen Gebühren entsprechen dem Aufwand der Bearbeitung eines Gesuchs. Erlässt man diese auf städtischer Ebene, verzichte man jährlich auf rund 330’000 Franken. Eine tiefer angesetzte Gebühr findet der Stadtrat aber angemessen. Er verweist auf die Stadt Zürich, die 500 Franken Pauschalgebühren für über 25-Jährige erhebt.

«In Zürich hat man mit dem fortschrittlichen Gebührenmodell gute Erfahrungen gemacht und dieses hat sich bewährt. Die Stadt Luzern möchte sich daran orientieren und ihr Einbürgerungsverfahren ebenfalls auf diese Weise weiterentwickeln», sagt Stadträtin Melanie Setz dazu. Mit dem Modell erziele man einen Ertrag von rund 82’000 Franken und verzichte auf jährlich 248’000 Franken. Der Stadtrat werde dem Parlament einen entsprechenden Bericht und Antrag zur Anpassung des Einbürgerungsreglements vorlegen.

Auch für Ehepaare sollen die Kosten 500 Franken betragen. Unverheiratete müssen zwei Gesuche einreichen: «Die Rechtslage in der Schweiz ist so, dass ein Konkubinatspaar im Gegensatz zu einem Ehepaar kein gemeinsames Gesuch stellen kann, sondern zwei separate Gesuche stellen muss. Die Stadt kann dies auf kommunaler Ebene nicht ändern», sagt die Sozialdirektorin. Durch eine Gebührenreduktion für Konkubinatspaare könne eine Gleichstellung erreicht werden. Dazu sei eine Änderung des Reglements durch den Grossen Stadtrat nötig.

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