Gegenwärtig gehört es dazu, bei einem Einbürgerungsgesuch zu einer persönlichen Anhörung vorgeladen zu werden. Diese Anhörungen, so die SP, sind nicht nur mit hohen zeitlichen und administrativen Aufwänden verbunden, es verzögert den Verfahrensabschluss der Gesuche erheblich. Gemäss Bericht der Einbürgerungskommission wurde im Jahr 2024 kein einziges der 148 Gesuche abgelehnt. Die gute Quote ergebe sich für die Fraktion auch aus der seriösen Vorprüfung sowie den erhöhten Voraussetzungen im Bürgerrechtsgesetz, welche seit 1. Januar 2018 wirken.
Dafür warten 278 Gesuche auf ihre Bearbeitung, teilt die Partei mit. Aufgrund dessen schliesst die SP, dass persönliche Anhörungen nicht mehr zeitgemäss sind, zumal auch ein emotionaler Stress für die Gesuchstellenden vermieden werden kann.
Die SP fordert in ihrem Postulat «Überarbeitung der Geschäftsordnung der Einbürgerungskommission» folgende Anpassung: Nur bei einem Mehrheitsentscheid der Kommission wird eine persönliche Vorladung ausgesprochen. Dies wahre die Möglichkeit, eine persönliche Befragung in relevanten Fällen als wichtiges Instrument beizubehalten. Zugleich werde der gesamte Prozess der Einbürgerungskommission effizienter und ressourcenschonender. (sif)
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