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Fischerei

Bundesgericht stützt Echolot-Verbot auf Vierwaldstättersee

Das höchste Schweizer Gericht bestätigt: Live-Sonar-Geräte bleiben auf dem grössten See der Zentralschweiz verboten.

Die Fischereikommission Vierwaldstättersee der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri hat im Sommer 2023 beschlossen, dass beim Fischen keine Hightech-Live-Sonar-Geräte eingesetzt werden dürfen. Mit dieser Technologie ist es möglich, dank hochauflösender Echolotbilder in Echtzeit potenzielle Fänge zielgenau zu lokalisieren.

Gegen dieses Verbot haben Einzelpersonen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Jetzt liegt das Urteil des Gerichts vor, wie der Fischereiverband Luzern mitteilt. Die Beschwerden werden abgewiesen. Somit bleibt das Verbot von Live-Sonar auf dem Vierwaldstättersee in Kraft. Der Fischereiverband zeigt sich in dem Schreiben erfreut über den Entscheid. (sfr)

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