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Landrat Nidwalden

Betroffene sollen selbst über ihr Lebensende entscheiden können

Wie heikel das Thema Sterbehilfe ist, zeigte die Debatte über die Revision des Gesundheitsgesetzes. Im Grundsatz sind sich alle über die Sterbehilfe einig, doch die Wortwahl im Gesetz gab zu reden.

In Nidwaldner Pflegeheimen werden künftig die Bewohnenden stärker über das Ende ihres Lebens entscheiden können. Nach einer Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes wird dieses Grundrecht gesetzlich verankert sein. Dass dies unbestritten ist, hatte schon die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf gezeigt. Zahlreiche Organisationen, Parteien und Gemeinden hatten sich geäussert und begrüssten mehrheitlich die geplante Regelung zur assistierten Sterbehilfe in Pflegeheimen, die auf einen Vorstoss im Landrat zurückgeht. Das gleiche Bild zeigte sich am Mittwoch im Landrat. Alle Parteien stellten sich in der ersten Lesung des Gesetzes im Grundsatz hinter die Revision.

Das Thema «assistierter Suizid» beschäftigte den Nidwaldner Landrat bei der Revision des Gesundheitsgesetzes.
Bild: Kieferpix

Es gehe um ein sehr persönliches und sensibles Thema: das Recht der Menschen, in Würde über das Ende ihres Lebens zu entscheiden, fasste Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann die Revision zusammen. Bis anhin sei dieses Recht in einigen Einrichtungen eingeschränkt gewesen, da die Heime darüber bestimmten, ob Organisationen der assistierten Sterbehilfe wie zum Beispiel Exit oder Dignitas Zutritt erhielten. «Mit der Gesetzesänderung wird klargestellt: Die Entscheidung liegt bei den betroffenen Menschen selbst, während gleichzeitig die Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen klar geregelt werden», so Peter Truttmann.

Diskussionen um Formulierungen

Damit war das Parlament grundsätzlich einverstanden. Trotzdem gab es viel zu reden. Die Debatte drehte sich auch um die Wortwahl in verschiedenen Passagen des Gesetzes. So kamen aus der Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) zwei Minderheitsanträge, die Änderungen verlangten.

Zum einen ging es darum, ob Bewohnende die Institutionen im Vorfeld über ihre allfällige Absicht informieren müssten. Eine Kommissionsminderheit verlangte, diesen Passus zu streichen, ebenso wie den Satz, dass Sterbehilfe diskret vorgenommen werden müsse und die persönliche Werthaltung von Mitbewohnenden und Mitarbeitenden zu wahren sei. Zudem ging es auch darum, bei einem Passus zu den Pflichten der Heime, einen Satz zu streichen. Die Institution und deren Personal seien nicht verpflichtet, sich an der assistierten Sterbehilfe zu beteiligen. Der darauffolgende Satz «Sie können sterbewillige Personen diskret und würdevoll begleiten» solle entfallen. Ein weiterer Antrag verlangte, den Satz zu belassen, aber mindestens die Wörter «diskret und würdevoll» zu streichen.

So viel vorweg: Der Landrat folgte schliesslich der Regierung, die sich gegen all diese Änderungen wehrte. So sagte Peter Truttmann, manches liesse sich vielleicht auch ohne Gesetz regeln. «Aber gerade, wenn es um Grundrechte, um das Lebensende und um die Würde des Menschen geht, dürfen wir uns nicht auf Hausordnungen oder gute Absichten verlassen. Was nicht im Gesetz steht, ist nicht garantiert.» Gerade die Bestimmungen, die nun gestrichen werden sollten, seien Leitplanken in einer emotional, ethisch und menschlich herausfordernden Situation – für Bewohnende, für Mitbewohnende, Personal und Angehörige. «Darum hält der Regierungsrat an der Vorlage und den Formulierungen fest – nicht aus Widerstand, sondern aus Verantwortung.»

Die Befürworter der Streichungen hatten vergeblich argumentiert, es gehe bei diesen Passagen um Selbstverständlichkeiten, die zum professionellen Alltag und zum Berufsverständnis der Mitarbeitenden in den Heimen gehörten und deshalb auch nicht ins Gesetz müssten. Es brauche weniger Symbolik, aber mehr Rechtssicherheit, sagte Annette Blättler (GLP, Hergiswil).

Suizid statt Sterbehilfe

Angepasst wird im Gesetz aber der Begriff «assistierte Sterbehilfe». Er wird ersetzt durch «assistierter Suizid». Thomas Wallimann (Grüne, Ennetmoos), der sich beruflich mit diesem Thema beschäftigt, konnte das Parlament überzeugen, dass die Bezeichnung so nicht verwendet werde. «Der Begriff ‹assistierte Sterbehilfe› wird in der Schweiz weder im medizinischen, rechtlichen noch im ethischen Zusammenhang gebraucht.» Man spreche einheitlich von «assistiertem Suizid». Der Begriff «Suizid» gelte in der wissenschaftlichen Diskussion als «sachlich und wertfrei», so Wallimann. Den gleichen Antrag hatte in der Vernehmlassung schon die Organisation Dignitas gestellt.

Peter Truttmann argumentierte dagegen, der Begriff «Suizid» rücke den Akt des Sterbens ins Zentrum – und blende das Umfeld, die Begleitung, die ethische Verantwortung und den institutionellen Rahmen weitgehend aus. «Das entspricht nicht dem Geist dieses Gesetzes.»

Die Schlussabstimmung über die Gesetzesrevision erfolgt nach der zweiten Lesung an der nächsten Landratssitzung.

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