Kanton Luzern

Mit der Berufsmatura prüfungsfrei an die Pädagogische Hochschule? Das will die Regierung nicht

Für einen prüfungsfreien Zugang an die Pädagogische Hochschule fehle Grundlagenwissen, findet die Regierung – und warnt vor Zusatzkosten.

Es ist kein Geheimnis: Lehrpersonen sind nach wie vor stark gefragt. Umso wichtiger ist es, dass genügend ausgebildet werden. FDP-Kantonsrat Roger Erni (Kriens) hat die Regierung deshalb in einem Postulat aufgefordert, zu prüfen, Studierende mit Berufsmaturität prüfungsfrei an der Pädagogischen Hochschule Luzern zuzulassen.

Wie sich jetzt in deren Antwort zeigt, ist die Exekutive von dieser Idee nicht begeistert. Sie steht diesem Anliegen «sowohl aus fachlicher als auch aus finanzieller Perspektive» ablehnend gegenüber. Doch warum genau?

Expertengutachten und Berner Erfahrungen

Der Regierungsrat verweist auf ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenes Expertengutachten. Dieses kommt zum Schluss, dass Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden zwar über ein mit der Fachmaturität Pädagogik vergleichbares kognitives Niveau verfügen. Ihnen würden aber teilweise wichtige Fachkompetenzen fehlen, diese seien für die «Studierfähigkeit für die Studiengänge Primarstufe» und den späteren Lehrberuf relevant.

Lehrpersonen sind im Kanton Luzern weiterhin stark gefragt.
Bild: Symbolbild: Patrick Hürlimann

Auch die Erfahrungen im Kanton Bern stützten diese Einschätzung. Dort ist seit 2023 ein prüfungsfreier Zugang für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden möglich. Laut einem Zwischenbericht fehlen je nach Ausrichtung der Berufsmaturität jedoch Grundlagenwissen. Dies habe zu hohen Abbruchquoten und Prüfungsmisserfolgen geführt. Zudem sei das Ziel, mehr Lehrpersonen auszubilden, bislang nicht erreicht worden.

Markante jährliche Mehrkosten

Die Regierung bezeichnet das Studium für Primarlehrpersonen schon heute als «dicht ausgestaltet». Fehlendes Grundlagenwissen könne darum während des Studiums kaum aufgeholt werden. «Weder die Zeit noch die finanziellen Aufwände des Vorbereitungskurses könnten also eingespart werden», heisst es. Die PH Luzern müsste deshalb zusätzliche Angebote entwickeln.

Gemäss Regierungsrat wären dafür einmalige Entwicklungskosten sowie wiederkehrende Ausgaben nötig. Die PH Luzern schätzt die jährlichen Mehrkosten auf rund 300'000 Franken. Einen Aufwand, den sie aber nicht kompensieren könne, weshalb der Kanton mehr Geld zahlen müsste. «Diese Mittel stehen aktuell nicht zur Verfügung», schreibt die Regierung dazu.

Gegebene Durchlässigkeit und ein runder Tisch

Akuter Handlungsbedarf besteht für die Exekutive ohnehin nicht. Bereits heute führen verschiedene Wege mit einer Berufsmaturität an die PH Luzern, etwa über eine reduzierte Aufnahmeprüfung, die Passerelle oder eine Aufnahme «sur dossier». Bei Letzterer müssen Personen mindestens 27 Jahre alt sein, einen Sek-II-Abschluss und drei Jahre Berufserfahrung haben. Danach kommt es zu einem Assessment. Die Durchlässigkeit sei damit klar gewährleistet.

In seinem Postulat spricht Roger Erni auch an, dass Berufsleute Erfahrungen aus der Arbeitswelt mitbringen, die im Bildungswesen bereichernd seien. Das findet auch die Regierung – und so soll ein runder Tisch mit Vertretungen der Wirtschaft und der PH Luzern prüfen, wie der Praxisbezug im Lehrberuf gestärkt werden kann. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament deshalb, das Postulat als teilweise erheblich zu erklären.

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