Der Lehrpersonenmangel an den Luzerner Volksschulen ist eine Herausforderung. Um dem Mangel entgegenzuwirken, hat die Luzerner Regierung ein Massnahmenpaket erarbeitet, das sie letzten März präsentiert hatte . Nun sind die einzelnen Massnahmen ausgearbeitet und die gesetzlichen Grundlagen im Regierungsrat beschlossen worden, heisst es in einer Mitteilung. Sie sollen ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden.
Entlastung von Berufseinsteigenden: Neue Lehrpersonen mit einem Mindestpensum von 80 Prozent erhalten in den ersten zwei Jahren zwei Entlastungslektionen pro Woche. Damit soll einer Überlastung beim Berufseinstieg vorgebeugt werden. Ergänzend besuchen diese Coachings in Gruppen und Einzelsitzungen bei erfahrenen Lehrpersonen.
Förderung von Fachkarrieren: Erfahrene Lehrpersonen erhalten die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln. Sie können sich in den Bereichen Digitales, Begabungs- und Begabtenförderung, Coaching oder Koordination von Fällen im Bereich Verhalten spezialisieren. Sie erhalten Unterstützung bei der notwendigen Weiterbildung.
Finanzielle Unterstützung: An den Luzerner Schulen fehlen ausgebildete Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Das führe zunehmend zu einer Deprofessionalisierung des Berufsfelds, schreibt der Regierungsrat. Zwar seien bereits tätige Lehrpersonen daran interessiert, die Ausbildung zu absolvieren, zeitliche und finanzielle Gründe würden jedoch oft dagegensprechen. Um diese Personen im Schulfeld zu behalten und im Bereich der Heilpädagogik besser zu qualifizieren, werden sie während der berufsbegleitenden Ausbildungszeit finanziell unterstützt. Um Ausbildungszulagen zu erhalten, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es braucht ein EDK-anerkanntes Lehrerdiplom, eine Anstellung an einer öffentlichen Volksschule in Luzern, während des Studiums ein Pensum von rund 30 Prozent und eine Betreuungspflicht für mindestens ein eigenes Kind im eigenen Haushalt.
Herausforderndes Verhalten: Immer mehr Lernende zeigen ein herausforderndes Verhalten im Schulalltag und stören den Schulbetrieb. Nun werden Angebote geschaffen, die Lehrpersonen und Schulteams im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten unterstützen. Eine Möglichkeit sind sogenannte «Schulinseln», wo Schülerinnen und Schüler gezielt in ihren sozialen und personalen Kompetenzen gefördert werden. Schulen können auch auf erlebnispädagogische Programme setzen oder Coachings für Lehrpersonen einsetzen. Diese Massnahmen brauchen keine rechtliche Anpassung und werden ab dem Schuljahr 2025/26 laufend an den Schulen umgesetzt.
Mit diesen Massnahmen sollen Lehrpersonen der Volksschulen entlastet werden und neue Perspektiven erhalten. Regierungsrat Armin Hartmann, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements, wird in der Mitteilung folgendermassen zitiert: «Die Massnahmen bieten sowohl neuen als auch erfahrenen Lehrpersonen attraktive Perspektiven. Sie sichern auf lange Sicht die Unterrichtsqualität und damit das Wohl und Bildungsniveau der Kinder und Jugendlichen. Und sie stärken die Luzerner Schulen in einem herausfordernden Umfeld.» Ein besonderes Augenmerk liege dabei auf der Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung.
Lohn soll angeglichen werden
Die Umsetzung der Massnahmen verursacht in diesem Jahr Gesamtkosten von 8,1 Millionen Franken. Ab 2026 wird mit jährlichen Kosten von rund 20,7 Millionen Franken gerechnet. Kanton und Gemeinden teilen sich diese hälftig. Die Kosten zur Stärkung der Schulen im Bereich Verhalten betragen heuer 5,9 Millionen und ab nächstem Jahr 14,2 Millionen Franken. Das Gesamtpaket der Regierung für die Attraktivierung des Lehrberufs beträgt rund 50 Millionen Franken.
Noch ausstehend ist, wie die Löhne der Lehr- und Fachpersonen aller Schulstufen und Musikschulen angepasst werden. Im März letzten Jahres hiess es, man wolle diese an die idealtypische Lohnkurve angleichen. «Dieser Schritt wird ebenfalls auf den Schulanfang im August erfolgen. Da diese Massnahme keine Anpassung der gesetzlichen Grundlage braucht, musste sie – anders als die anderen – nicht bis Februar vom Regierungsrat beschlossen werden», sagt Hartmann auf Anfrage. Die Kosten dafür seien bereits im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 enthalten, die Massnahme werde daher gleichzeitig wie die anderen umgesetzt.
Diese verursacht 2025 Kosten von 8,2 Millionen Franken und ab 2026 jährlich rund 20 Millionen Franken. Weiter möchte die Regierung auch die Besoldungsverordnung der Lehr- und Fachpersonen einer umfassenden Analyse unterziehen. Dieses Projekt werde aktuell vorbereitet.

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