Luzern

Regierung will Amtszeitbeschränkung für Verwaltungsräte bei Kantonsspital und Psychiatrie

Der Luzerner Regierungsrat will die Amtszeit von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten beim Luks und Lups auf maximal zwölf Jahre begrenzen. Damit soll die unabhängige Aufsicht gestärkt werden.

Mitglieder der Verwaltungsräte des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Luzerner Psychiatrie (Lups) sollen nach spätestens zwölf Jahren Amtszeit zurücktreten. Das will die Regierung, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist.

Gemäss den heutigen Statuten können die Mitglieder der Verwaltungsräte unbeschränkt wiedergewählt werden. Der Regierungsrat schlägt vor, die gesamte Amtszeit künftig auf zwölf Jahre zu begrenzen. Der Regierungsrat beurteile eine zeitliche Begrenzung als «geeignet, um Kontinuität und Erfahrung mit einer regelmässigen personellen Erneuerung zu verbinden». Eine Amtszeitbeschränkung ermögliche es laut der Mitteilung zudem, neue Kompetenzen in die Verwaltungsräte aufzunehmen, deren «unabhängige Aufsicht zu stärken und Nachfolgeplanungen frühzeitig angehen zu können».

Auch andere Unternehmen und Institutionen mit kantonaler Beteiligung würden bereits zeitliche Begrenzungen für ihre strategischen Führungsgremien kennen. Darunter die Luzerner Kantonalbank und das Sozialversicherungszentrum WAS.

Obwalden und Nidwalden nicht betroffen

Die vorgeschlagene Änderung der Statuten geht gemäss der Mitteilung auf eine Empfehlung der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) zurück. Aus Sicht der AKK könne eine unbeschränkte Wiederwahl dazu führen, dass sich Einfluss und persönliche Netzwerke über lange Zeit verfestigen und dadurch die unabhängige Kontrolle erschwert wird. «Eine Amtszeitbeschränkung fördert die regelmässige Erneuerung des Gremiums, bringt neue Perspektiven und Fachwissen ein und begrenzt den langfristigen Einfluss einzelner Personen», heisst es von der AKK. Der Regierungsrat erachte diese Überlegungen als nachvollziehbar.

Die Kantone Nidwalden und Obwalden verzichten ihrerseits aktuell auf eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte beim Luks und der Lups. Für die Vertretungen dieser beiden Kantone wird damit weiterhin keine Amtszeitbeschränkung gelten. Die Änderungen in den Statuten des Luks respektive der Lups benötigen noch vorgängig die Zustimmung des Luzerner Kantonsrates. (sfr)

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)