Diese Olympia-Frage im Parlament hat sich Sportminister Martin Pfister selbst eingebrockt. Der aufmerksamen Waadtländer FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro war aufgefallen, dass der Bundesrat vor Wochenfrist bei seiner Antwort auf zwei sportpolitische Eingaben aus dem Ratsbetrieb einen anderen Termin nannte, als Swiss-Olympic-Präsidentin Ruth Metzler zuvor im Interview mit dieser Zeitung.
Sie erklärte den Zeitplan bis zu einer definitiven Schweizer Olympia-Kandidatur wie folgt: «Wir müssen die Projektgrundlagen bis Ende Jahr ans Bundesamt für Sport abgeben, damit die Vorlage des Bundesrats zuhanden des Parlaments vorbereitet werden kann. Der Bundesrat muss das Geschäft bis im Juni 2026 verabschieden. Das Parlament muss dann bis Ende 2026 final entscheiden. Die Schweizer Bewerbung wird im Februar 2027 dem IOC eingereicht. Dieses wird voraussichtlich im April/Mai 2027 entscheiden.»
Der Bundesrat machte im Rahmen der Fragestunde andere Angaben. Er schrieb: «Dieser Grundsatz- und Planungsbeschluss des Bundesrats soll dem Parlament rechtzeitig vorgelegt werden. Damit ist sichergestellt, dass das Parlament bis Ende 2027, also innerhalb der vom Internationalen Olympischen Komitee eingeräumten Frist für einen privilegierten Dialog, einen Grundsatzentscheid zur Unterstützung des Bundes für Olympische und Paralympische Spiele 2038 treffen kann.»
Liegt eine Abstimmung 2027 drin oder nicht?
Nationalrätin Jacqueline de Quattro wollte von Martin Pfister nun wissen, welche Frist denn nun für das Parlament gelte? Der Sportminister präzisierte und differenzierte auf dieses Nachhaken hin und sagte am Montag im Nationalrat: «Der weitere Zeitplan ist davon abhängig, wann der Verein Olympische und Paralympische Spiele 2038 ausreichend fundierte Grundlagen einreicht. Aktuell ist geplant, dass der Grundsatz- und Planungsbeschluss dem Parlament im Herbst 2026 präsentiert werden kann. Dies würde erlauben, im Jahre 2027 eine allfällige Referendumsabstimmung durchzuführen, sofern der Grundsatz- und Planungsbeschluss zu ‹von grosser Tragweite› erklärt wird.»
Die Termine wären jetzt also geklärt, über die Konsequenz einer Referendumsabstimmung besteht aber zumindest punkto Formulierung noch keine Einigkeit. Pfister sagt, der Zeitplan würde «eine Referendumsabstimmung im Jahr 2027 erlauben», alt Bundesrätin Ruth Metzler erklärte gegenüber dieser Zeitung: «Sollte der Planungsbeschluss vom Parlament als erheblich erklärt werden und es gibt eine Referendumsmöglichkeit und vielleicht sogar eine Referendumsabstimmung, ist diese Kandidatur so nicht mehr möglich.»
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