
Auf dieses Urteil haben die Fussballfans in der Innerschweiz lange gewartet: Nun hat das Bezirksgericht Luzern den Parteien das schriftliche Urteil im Streit um die «Stierli-Aktien» zugestellt. Dies teilte Sacha Wigdorovits, Sprecher von Bernhard Alpstaeg, den Medien mit. 2022 hatte die FCL Holding AG an einer denkwürdigen Generalversammlung diese 25 Prozent aus dem Aktienbuch gestrichen, mit der Begründung, Alpstaeg habe diese unrechtmässig erworben. Dagegen hatte der Swisspor-Patron 2023 beim Bezirksgericht Luzern geklagt, im Februar 2026 fand der Prozess statt. Nun erhält Alpstaeg Recht.
Nach Darstellung der Alpstaeg-Seite hat das Gericht die Klage «vollumfänglich gutgeheissen». Die FCL Holding AG müsse Alpstaeg wieder als Eigentümer des umstrittenen Aktienpakets von 25 Prozent anerkennen und ihn entsprechend im Aktienbuch eintragen. Wird das Urteil rechtskräftig, würde Alpstaeg somit wieder über eine Aktienmehrheit von 52 Prozent verfügen.
Und für den FCL kommt es noch dicker: Die FCL Holding AG muss Alpstaeg insgesamt 208’474,50 Franken für dessen Prozesskosten bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die FCL Holding AG hat 30 Tage Zeit, den Entscheid anzufechten.
Schon das Kriminalgericht gab Alpstaeg vollumfänglich recht
Dieses Urteil ist für Alpstaeg ein weiterer Erfolg im epischen Aktionärsstreit, der nun schon seit fast vier Jahren andauert. Im Juni 2025 landete er schon vor dem Kriminalgericht einen Doppelsieg gegen den FCL. Dort wurde er vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung im Kontext von seinem Erwerb an der Mehrheit der Aktien der Stadion Luzern AG freigesprochen. Ebenfalls freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Nötigung. Hier ging es darum, dass der FCL behauptete, die FCL-Aktionäre hätten Alpstaegs Anspruch an den Stierli-Aktien nur darum anerkannt, weil er ihnen in zwei Mails gedroht haben soll.
In beiden Hauptverfahren hat Alpstaeg jetzt die Nase vorn
Strafrechtlich hat sich Alpstaeg also nichts zuschulden kommen lassen, so das Kriminalgericht. Das Urteil ist hängig und nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft, der FCL und vier weitere Privatkläger zogen es weiter. Dieses Strafverfahren und das oben erwähnte Zivilverfahren um die Aktienmehrheit sind im Aktionärsstreit die beiden entscheidenden Prozesse. In beiden Verfahren sieht Alpstaeg sich nun klar im Vorteil.
++Update folgt++





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