notifications
Kanton Schwyz

Illegale Steuersenkung? SP zieht vor Bundesgericht

Die Partei geht juristisch gegen die Senkung des Maximalsteuersatzes bei Kapitalleistungen aus der Pensionskasse vor.
Dem Kanton Schwyz würden durch ungerechtfertigte Steuerprivilegien Millionen entgehen, moniert die Schwyzer SP.
Bild: Keystone

Bei der Schwyzer SP scheint der Gang vors Gericht zum probaten Mittel geworden zu sein. Erst Mitte Juli kündigte die Partei an, gegen die Umsetzung des Transparenzgesetzes zur Parteienfinanzierung Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen. Jetzt folgt der Gang vor Bundesgericht – wegen der im Mai vom Schwyzer Kantonsrat beschlossenen Senkung des Maximalsteuersatzes beim Kapitalbezug aus Pensionskassen (der «Bote» berichtete).

Der Plan der Regierung sah vor, diesen Bezug maximal nur noch zu 1,8 Prozent zu besteuern, der Kantonsrat beschloss dann gar einen Maximalsteuersatz von 1,5 Prozent. Zuvor war der Satz bei 2,5 Prozent. Bereits während der Debatte regte sich Widerstand bei der SP. Jetzt schreibt SP-Kantonsrat und Jurist Elias Studer, der die Partei in dieser Sache vor dem Gericht vertritt, in einer Mitteilung: «Zum Vergleich: Der für alle anderen Einkommen vorgesehene Maximalsteuersatz beträgt mit 5 Prozent mehr als das Dreifache.»

Der Oberarther spricht von «Steuerprivilegien für die Reichsten». Das sei nicht nur ungerecht, sondern illegal. «Das verletzt die verfassungsmässigen Prinzipien der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung.» Studer rechnet vor: Eine Person mit 40’000 Franken Einkommen müsste mit 2,5 Prozent deutlich mehr Steuern auf ihr Arbeitseinkommen zahlen als eine Person, die sich 15 Millionen Franken aus der Pensionskasse ausbezahlen lasse. « Für diese Besserstellung von sehr reichen Kapitalbezügern gibt es keinen einzigen sachlichen Grund.»

Auswirkungen auf andere Kantone

Als das Pensionskassensystem in den 1990er-Jahren eingeführt wurde, sei der Grundsatz «volle Steuerbefreiung für die Pensionskassenbeiträge (Lohnabzüge) – volle Besteuerung der Pensionskassenleistung (Rente)» im Gesetz verankert worden, schreibt Studer weiter. «Auch dieser bundesgesetzliche Grundsatz wird mit der unsachgemässen Privilegierung illegalerweise untergraben.»

Wäre man vor Bundesgericht erfolgreich, müssten auch viele andere Kantone «mit unsachgemässen Privilegierungen ihr Steuersystem anpassen», heisst es weiter. «Den Kantonen entgehen durch diese illegalen Privilegien jährlich zig Millionen an Steuereinnahmen – diese wollen wir für die Bevölkerung zurückholen und so die Allgemeinheit entlasten.»

Als Beschwerdeführerinnen und -führer treten sieben SP-Mitglieder auf, darunter der Goldauer Fraktionschef Jonathan Prelicz, die Pfäffiker Kantonsrätin Carmen Muffler und der Wollerauer Kantonsrat Ivo Cavelti.

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)