
Selbstsicher und dominant sei er aufgetreten, hat diese Zeitung erfahren. Sich keiner Schuld bewusst. Bundesrichter Yves Donzallaz (parteilos, Ex-SVP) nutzte am Mittwoch die Gelegenheit, um sich bei der Anhörung vor der Gerichtskommission des Parlaments als Opfer einer SVP-Intrige zu inszenieren.
Er und auch seine Ex-Freundin Beatrice van de Graaf (SVP) finden ihre Liebesbeziehung zwar unangemessen, aber nicht illegal. Deshalb weibelten sie dafür, an den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027–2032 bestätigt zu werden. Die Gerichtskommission spurt die Wahlen vor und wird dem Eidgenössischen Parlament voraussichtlich im November einen Antrag stellen.
Dem Vernehmen nach tendiert eine Mehrheit vorläufig dazu, ein Auge zuzudrücken, obwohl das Gesetz eine amouröse Verbindung zwischen zwei Mitgliedern des Bundesgerichts verbietet – jedenfalls dann, wenn es sich um eine «dauernde Lebensgemeinschaft» handelt. Was das genau bedeutet, ist Auslegungssache.
Donzallaz sagte dem «Tages-Anzeiger» sinngemäss, die knapp einjährige Beziehung sei zu wenig intensiv gewesen, um sie als dauernde Lebensgemeinschaft zu qualifizieren. Umso bemerkenswerter ist der Umstand, dass das Paar seine Liebschaft der Gerichtsleitung verschwiegen hat – wenn die gegenseitigen Gefühle scheinbar nie rechtswidrig waren.
Donzallaz würde noch drei Jahre amten
Nachsicht walten lassen könnte die Gerichtskommission auch, weil Donzallaz in drei Jahren seinen 68. Geburtstag feiert. Dann muss er altershalber zurücktreten, und das Problem löst sich etwas zeitversetzt von selbst.
Einen Entscheid gefällt hat die Gerichtskommission freilich nicht. Stattdessen hat sie die Erneuerungswahlen des 40-köpfigen Bundesgerichts von der Herbst- auf die Wintersession verschoben. Die Kommission unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (Mitte/LU) will abwarten, wie das Bundesgericht mit den bis jetzt 12 Revisionsgesuchen verfährt, die wegen der heiklen Liebesbeziehung in Lausanne eingegangen sind.
Urteile können ungültig werden, wenn ein Gericht nicht korrekt zusammengesetzt ist. Ein Liebespärchen am Bundesgericht ist mit dem Gesetz ebenso unvereinbar wie ein Ehepaar oder der Onkel einer Ehefrau. Es geht um die Unabhängigkeit der Justiz. Potenziell betroffen sind Entscheide, an denen Donzallaz und van de Graaf während der Zeit ihrer Liebschaft mitgewirkt haben.
Eines der Revisionsgesuche hat Daniel Lienin, ein Anwalt aus dem Kanton Zug, deponiert. Er verlangt, dass das Bundesgericht in völlig neuer Besetzung über seine Beschwerde entscheidet. Das würde im konkreten Fall bedeuten, dass unter anderem Yves Donzallaz und Florence Aubry Girardin (Grüne), die Präsidentin der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung, in den Ausstand treten müssten.
Pikant: Aubry Girardin hatte sich an einer Plenarsitzung des Bundesgerichts im Mai hinter Donzallaz gestellt und ihn als SVP-Opfer bezeichnet. Für Lienin ist klar, dass Donzallaz und van de Graaf eine ernsthafte und zeitlich unbegrenzte Beziehung eingingen – und sie deshalb dem Gesetz widerspricht.
Heisst das Bundesgericht die Revisionsgesuche gut, würde es gleichsam die Beziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf als illegal taxieren. Das würde deren Wiederwahlchancen empfindlich schmälern.
Es ist jedoch höchst fraglich, ob das Bundesgericht noch vor der Wintersession einen Entscheid in dieser Sache fällt. Auf Anfrage dieser Zeitung hat es sich am Donnerstag noch nicht zur Behandlung der Revisionsgesuche geäussert. Gemäss Recherchen dieser Zeitung läuft es darauf hinaus, dass das Gesamtgericht zu den Gesuchen Stellung nehmen wird.


