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Bankenregulierung

Brisant: Neuer Vorschlag im UBS-Streit

Die Eigenkapitalfrage spaltet die Politik: Der Bundesrat will 100 Prozent, eine Parlamentariergruppe 50 Prozent. In diesem Gastbeitrag präsentiert der Geldökonom Fabio Canetg einen Kompromiss.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter will die UBS zu mehr Eigenkapital verpflichten.
Bild: Peter Schneider / Keystone

Karin Keller-Sutter scheint den Kampf bereits verloren zu haben, noch bevor im Parlament die ersten Beratungen stattfinden: Zusammen mit dem Bundesrat will die Finanzministerin die UBS verpflichten, ausländische Tochtergesellschaften im Stammhaus mit neu 100 Prozent hartem Kernkapital abzusichern – statt wie bisher mit nur rund 45 Prozent.

Der Vorschlag des Bundesrats geniesst grosse Unterstützung aus der Wissenschaft. Positiv äusseren sich auch die Schweizerische Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht. Einigkeit herrscht deswegen aber nicht in Bundesbern – im Gegenteil. In der anderen Ecke des politischen Boxrings stehen die UBS und diverse Wirtschaftsverbände. Sie warnen mit Nachdruck vor Nachteilen für die Schweizer Volkswirtschaft.

Viele Politikerinnen und Politiker wollen deshalb der Grossbank entgegenkommen: Eine Gruppe um den Ex-FDP-Präsidenten Thierry Burkart und den SVP-Nationalrat Thomas Matter hat einen «Kompromiss» ausgearbeitet. Konkret sollen demnach die ausländischen Tochtergesellschaften der UBS mit 50 Prozent hartem Eigenkapital unterlegt werden; die anderen 50 Prozent müssen mit Wandelanleihen – sogenannten AT1-Anleihen – abgedeckt werden.

Das heisst: Sollten die Auslandtöchter der UBS nur wenig mehr als die Hälfte ihrer eigenen Eigenmittel verspielen, wäre das für sie zur Seite gelegte Eigenkapital im Schweizer Stammhaus bereits aufgebraucht. Die zusätzlich bereitstehenden Wandelanleihen könnten erst im äussersten Notfall herangezogen werden, um weitere Verluste zu tragen – wenn überhaupt.

AT1-Anleihen sorgen im CS-Fall für viel Juristenfutter

Wie unzuverlässig die AT1-Anleihen sind, um Verluste zu abzufedern, zeigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025. Das Gericht hielt damals fest, dass die AT1-Anleihen im Fall der Credit Suisse nicht hätten abgeschrieben werden dürfen. Das Urteil des Bundesgerichts ist noch ausstehend. Das bedeutet: Mit einer nur 50-prozentigen Absicherung der Auslandtöchter mit hartem Kernkapital wäre das Stammhaus nicht genügend vor Auslandsrisiken der UBS geschützt.

UBS-Chef Sergio Ermotti lehnt die Pläne des Bundesrats ab.
Bild: Laurent Gillieron / Keystone

Hinzu kommt, dass die UBS in den USA weiter wachsen will. Ein nur teilweiser Eigenkapital-Abzug der Auslandtöchter würde also zu immer weiter steigenden Risiken für die Schweizer Steuerzahlenden führen. Dieses Risiko allerdings könnte mit dem neuen Vorschlag begrenzt werden. Er besteht aus zwei untrennbaren Teilen:

  • Erstens sollten statt der gesamten 100 Prozent nur 75 Prozent des Buchwerts der ausländischen Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital abgezogen werden. Diese Erleichterung gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag darf nur gewährt werden, wenn auch das zweite Element des neuen Vorschlags umgesetzt wird.
  • Dieses besteht aus einer progressiven Ausgestaltung der Kapitalunterlegung. Konkret soll die Eigenkapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften steigen, wenn die UBS im Ausland wächst. Getreu dem Motto: Je grösser das Auslandrisiko der UBS wird, desto stärker soll sie ihr Auslandsgeschäft im Schweizer Stammhaus mit hartem Eigenkapital absichern.

Dabei sollen in jedem Fall mindestens 75 Prozent des Werts der Auslandtöchter vom harten Kernkapital abgezogen werden. Maximal sollen es die vom Bundesrat geforderten 100 Prozent sein. Der Betrag könnte beispielsweise in 5-Prozentpunkte-Schritten steigen – etwa in Abhängigkeit von der Grösse des Auslandgeschäfts zum Schweizer Bruttoinlandprodukt.

Das bringt die progressive Komponente

Tauglich ist dieser Vorschlag darum, weil sich das Konzept der progressiven Eigenkapital-Anforderungen längst bewährt hat: Bereits heute muss die UBS ihre allgemeinen Eigenmittel überproportional stark erhöhen, wenn sie wächst. Dieser Ansatz würde mit dem neuen Vorschlag lediglich übertragen auf die Unterlegung der UBS-Auslandtöchter im Stammhaus.

Dieser Vorschlag kommt zwar der UBS entgegen; gleichzeitig stellt er aber sicher, dass die Schweizer Steuerzahlenden nicht einem stetig wachsenden Risiko ausgesetzt würden.

Nun ist das Parlament am Zug. Am Montag diskutiert die ständerätliche Wirtschaftskommission erstmals über die neue UBS-Regulierung.

Der promovierte Geldökonom Fabio Canetg ist Dozent an der Universität Bern und moderiert die Wirtschaftspodcasts «Geldcast» und «Schweizer Wirtschaft Daily».

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