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Streit um UBS: Droht jetzt eine diplomatische Krise mit den USA?

Die Grossbank muss sich in New York gegen Betrugsvorwürfe verteidigen, die sich gegen die ehemalige CS richten. Warum sich nun auch ein Botschafter in dieses Verfahren einschaltet.

Ein juristischer Streit in New York droht sich zu einer diplomatischen Krise zwischen den USA und der Schweiz auszuweiten. Und mittendrin steckt, einmal mehr, die UBS. Allerdings nicht aus eigener Schuld. Die Grossbank muss vielmehr den Schaden aufräumen, der beim Zusammenbruch der Credit Suisse vor dreieinhalb Jahren entstanden ist.

Im Zentrum der Saga steht ein Universitätsprofessor, der an einer amerikanischen Universität in Abu Dhabi unterrichtet. Er kaufte und verkaufte in den zwei Jahren vor dem CS-Kollaps Hunderttausende sogenannte «American Depositary Shares» der Credit Suisse – Hinterlegungsscheine, die bei einem amerikanischen Depotinstitut verwahrt wurden. Nach dem Zusammenbruch der Bank verlor der Professor unter dem Strich mehrere Millionen Dollar.

Nun ist er der Hauptkläger in einer Sammelklage, die sich gegen die Grossbank und das ehemalige CS-Management richtet. Der Vorwurf, in aller Kürze: Die Credit Suisse habe den Preis der «American Depositary Shares» in den turbulenten Monaten vor dem Ende der Bank künstlich hochgehalten und damit Investoren hinters Licht geführt.

Finanzmarktaufsicht beruft sich auf Zustimmungsvorbehalt

Zuständig für das Verfahren, von dem in den USA potenziell Tausende von Anlegern betroffen sind, ist eine Bundesrichterin in New York. Bevor es aber zum geplanten Prozess kommt, läuft das aufwendige Beweisverfahren, das von Amtsrichterin Sarah Cave koordiniert wird. Und in diesem Hin und Her ist nun plötzlich ein Hindernis aufgetaucht, das der CS-Rechtsnachfolgerin UBS noch grosses Kopfzerbrechen bereiten könnte.

Der Kläger verlangt nämlich Einblick in den Schriftverkehr zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Credit Suisse. Diese rund 30 Dokumente, die in Umrissen auch im PUK-Bericht erwähnt wurden, sollen die These des Universitätsprofessors stützen, wonach das Management die Liquiditätsprobleme der Bank verschwiegen habe.

Die Finma aber sperrt sich gegen die Übermittlung der entsprechenden Dokumente nach New York. Das «substanzielle» öffentliche Interesse an einer Geheimhaltung dieser Unterlagen sei höher zu gewichten als die Pflichten der UBS in einem US-Verfahren, entschied die Finanzmarktaufsicht.

Das geht aus einer Verfügung der Behörde hervor, die sie auf Wunsch der UBS verfasste, und die nun in amerikanischen Gerichtsakten einsehbar ist. Kostenpunkt für diesen Bericht, den die Bank bis Mitte November beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen anfechten kann: 10'000 Franken.

In der elf Seiten zählenden Verfügung beruft sich die Finma auf ihr Recht, einen Zustimmungsvorbehalt («supervisory privilege») anzubringen. Dieses Veto diene einer wirksamen Finanzmarktaufsicht, schreibt die Behörde in einer Stellungnahme. Zum einen solle verhindert werden, dass ausländische Gerichtsverfahren die Tätigkeit der Finma in der Schweiz beeinträchtigten. Zum anderen müssten beaufsichtigte Institute darauf vertrauen können, dass die gegenüber der Finma geschaffene Transparenz sich nicht plötzlich im Ausland negativ auf sie auswirken könnten.

Aus Schweizer Sicht mag diese Haltung nachvollziehbar klingen. Die amerikanischen Anwälte des klagenden Universitätsprofessors aber zeigen in ihren Gerichtseingaben wenig Verständnis für Besonderheiten des eidgenössischen Rechts. Die UBS versuche, sich hinter der Finma zu verstecken, lautet der eine Vorwurf. Der andere: Die Finanzmarktaufsicht sei inkonsistent. So blockiert sie nicht alle Schweizer Dokumente, die der Kläger sich anschauen möchte. Bereits genehmigte sie die Übermittlung von 20 Aktenstücken.

Und ohnehin, finden die US-Anwälte: «Amerikanische Interessen wiegen schwerer als ausländische Regulierungs- und Geheimhaltungsinteressen.» Schliesslich habe die Credit Suisse in den USA Geld verdienen wollen. Dieser Meinung könnte auch Richterin Cave sein. Sie scheint jedenfalls nicht begeistert darüber zu sein, dass die Finma kürzlich nicht an einer telefonischen Besprechung der New Yorker Streitparteien teilnahm.

Finma verweist auf Bussen für Banken

Theoretisch könnte sie die UBS dazu zwingen, die nicht-öffentlichen Unterlagen den Klägern zu übergeben. Sollte die Schweizer Bank diesem Druck nachgeben, hätte dies Sanktionen der Finma zur Folge. Auf der zweitletzten Seite der Verfügung ist der entsprechende Artikel des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht nachgedruckt. Demnach wird mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken bestraft, wer einer rechtskräftigen Verfügung der Finma «vorsätzlich» nicht Folge leistet. Zudem könnten die Strafverfolgungsbehörden wegen «verbotenen Handlungen für einen fremden Staat» Ermittlungen aufnehmen.

Der Konflikt erinnert an den transatlantischen Steuerstreit. Als das Geschäftsmodell der Schweizer Banken vor rund 20 Jahren ins Visier des Justizministeriums geriet, da beriefen sich die Finanzinstitute anfänglich häufig aufs Schweizer Bankgeheimnis und den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug – was in den USA auf grosses Unverständnis stiess.

Auch in Bern scheint man sich an diese stürmische Zeit zu erinnern. Jedenfalls sah sich der Schweizer Botschafter in Washington, Ralf Heckner, zu einer ungewöhnlichen Intervention veranlasst: Er schrieb der Richterin einen Brief. (Auch dieses Schreiben findet sich in den Gerichtsakten.) Zwar sei die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht Teil des Verfahrens und wolle zum Streitpunkt des Verfahrens keine Stellung nehmen, schreibt Heckner.

Aber der Diplomat macht geltend, die Schweiz habe ein berechtigtes Interesse daran, dass die Unabhängigkeit der Finma gewahrt bleibe. Sollte das amerikanische Gericht den Zustimmungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde ignorieren, dann würde dies nicht nur die Arbeit der Finanzmarktaufsicht beeinträchtigen, sondern auch die Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA gefährden. Denn diese beruhten darauf, dass die Gesetze des jeweils anderen Staates «mit gegenseitigem Respekt» behandelt würden.

Ob das auch die amerikanische Justiz so sieht, das wird sich bald zeigen. Richterin Cave will in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie die UBS dazu zwingen will, die umstrittenen Finma-Dokumente publik zu machen.

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