
Die Credit Suisse hat Milliardenverluste geschrieben – und gleichzeitig Milliardenboni an ihre Manager verteilt. Bis zum bitteren Ende, im Frühjahr 2023, als der Staat und die UBS die zusammenbrechende Grossbank retten mussten. Eine legale Grundlage für die Rückforderung der offensichtlich nicht wirklich an Erfolg geknüpften variablen Vergütungen gab es nicht. Also taten Finanzministerin Karin Keller-Sutter und der Gesamtbundesrat das, was sie tun konnten: Sie kürzten oder strichen die noch nicht ausbezahlten Boni der oberen CS-Banker.
Betroffen waren rund 1000 CS-Manager der obersten drei Führungsebenen. Für die Geschäftsleitung wurden die ausstehenden Boni ganz gestrichen, für die erste Führungsebene unter der Geschäftsleitung wurden sie um die Hälfte und für die zweite Führungsebene unter der Geschäftsleitung um ein Viertel gekürzt.
Dagegen wehrten sich ein Dutzend CS-Topkader und konnten vor Bundesverwaltungsgericht 2025 gar einen Zwischensieg verbuchen: Dieses hob die entsprechende Verfügung aus Keller-Sutters Finanzdepartement auf. Gegen diesen Entscheid reichten der Bund und die UBS Beschwerden beim Bundesgericht ein.
Nun hebt das oberste Gericht den Entscheid auf und bestätigt die Verfügungen des Finanzdepartements. Dieses hat die Boni der früheren CS-Kader zu Recht gestrichen.
Das Bankengesetz bildet laut Bundesgericht eine ausreichende Grundlage, um die Auszahlung der Boni ganz oder teilweise zu streichen. In seiner Begründung stützt sich das oberste Gericht auf die bundesrätliche Botschaft zur 2012 in Kraft getretenen Revision des Bankengesetzes. Daraus gehe «eindeutig» hervor, dass der Gesetzgeber die Streichung variabler Vergütungen bei der Gewährung staatlicher Beihilfe an eine systemrelevante Bank als mögliche Massnahme erachtete.
Dass die im Rahmen der CS-Rettung gesprochenen und staatlich garantierten Liquiditätshilfen der Nationalbank später wieder zurückbezahlt wurden, erachtet das Gericht nicht als «massgebend». Ebenso wenig, dass der Bund eine Prämie dafür erhielt. Angesichts der vom Bund gewährten Ausfallgarantie in der Höhe von 100 Milliarden Franken habe ein «grosses öffentliches Interesse» an den Boni-Kürzungen und Boni-Streichungen bestanden.
Zudem mahnt das Gericht: Variable Vergütungen sollten nicht «für vergangene Geschäftsperioden, in denen der Grundstein für die Notwendigkeit staatlicher Beihilfe gelegt wurde», mit staatlichen Mitteln finanziert werden.
Bereits im Juli 2025 hatte das Bundesgericht die Auszahlung der umstrittenen Boni vorläufig gestoppt. Damit stellte es sicher, dass die Boni für die ehemaligen CS-Manager trotz Zwischenerfolgs vor Bundesverwaltungsgericht nicht ausbezahlt werden konnten, bevor auch das bundesgerichtliche Verfahren abgeschlossen ist. Nun erübrigt sich die Auszahlung ohnehin.



