EU-Debatte

Ständerat schenkt Gewerkschaften Ausbau des Kündigungsschutzes

Damit die Linke die neuen EU-Verträge unterstützt, beschliesst der Ständerat einen – moderaten – Ausbau des Kündigungsschutzes von Gewerkschaftern.

Die Gewerkschaften dürfen sich freuen: Der umstrittene Ausbau des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter hat im Ständerat trotz bürgerlicher Skepsis mit 26 zu 19 Stimmen eine Mehrheit gefunden. Kritiker sehen darin ein sachfremdes Element, das mit den neuen EU-Verträgen nichts zu tun hat. Dass der Vorschlag trotzdem durchkam, hat primär abstimmungstaktische Gründe: Die Befürworter des Pakets wollen sicherstellen, dass sich die Linke inklusive Gewerkschaften geschlossen für die Vorlage einsetzt.

Der Ausbau fällt wesentlich moderater aus als ursprünglich geplant. Er gilt nur für Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Profitieren würden gewählte Arbeitnehmervertreter in Personalkommissionen, Stiftungsräte von Pensionskassen oder Vorstände von Branchenverbänden mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Das sind gemäss Schätzungen des Bundes 5000 bis 7000 Personen oder 0,15 Prozent aller Angestellten der Privatwirtschaft.

Der Ausbau verlangt ein Vorverfahren mit einer zusätzlichen Aussprache zwischen Arbeitgeber und dem fraglichen Angestellten. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, wird eine Kündigung nicht wie ursprünglich geplant für nichtig erklärt, sondern lediglich für missbräuchlich. In gravierenden Fällen wären maximal zehn statt wie bisher sechs Monatslöhne fällig. Der Arbeitgeberverband unterstützt den Ausbau, der Gewerbeverband ist dagegen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, der Ausbau werde den flexiblen Arbeitsmarkt nicht gefährden.

Damit steht fest: Beim ehemals grossen Streitthema Lohnschutz ist der Ständerat nun in allen Punkten dem Bundesrat gefolgt.

Die weiteren Entscheide des Ständerats in der EU-Debatte vom Mittwoch:

Keine höheren Studiengebühren für EU-Bürger

In den Verhandlungen mit Brüssel hat der Bundesrat bei den Hochschulen eine finanzielle Konzession gemacht: Studierende aus der EU sollen an den Schweizer Hochschulen keine höheren Gebühren mehr bezahlen als Einheimische. Der Ständerat hat dies mit 24 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Damit macht er einen Entscheid rückgängig, den er erst vor zwei Jahren gefällt hat: Damals hat er die beiden ETH verpflichtet, von ausländischen Studierenden künftig dreimal höhere Gebühren zu verlangen. Für die Ertragsausfälle der kantonalen Universitäten wird der Bund zumindest in den ersten vier Jahren aufkommen. Gesamthaft sind jährliche Mehrkosten von 45 Millionen Franken zu erwarten.

Schweiz soll höhere Beiträge an ärmere EU-Länder leisten

Der Ständerat hat die Vorlage zu den Kohäsionsbeiträgen der Schweiz bereinigt. Damit sollen die Ausgaben des Bundes für Entwicklungsprojekte in wirtschaftlich schwächeren EU-Ländern deutlich erhöht werden. Bisher hat der Bund dafür im Durchschnitt 130 Millionen Franken im Jahr eingesetzt. Neu sollen es 350 Millionen sein. Mittelfristig können diese Beiträge weiter steigen; zumindest sollen sie an die Teuerung angepasst werden.

Neu ist auch, dass diese Zahlungen nicht mehr freiwillig sind, sondern die Schweiz sich vertraglich dazu verpflichtet. Die Gegner des Pakets sprechen sich vehement gegen die höheren Ausgaben aus. Aus Sicht der Befürworter sind sie jedoch auch im Vergleich mit den Beiträgen, welche die EWR-Länder bezahlen, angemessen. Zudem überweist die Schweiz ihre Gelder weiterhin nicht an die EU-Zentrale in Brüssel, sondern direkt an die einzelnen Länder, mit denen sie auch die konkreten Projekte auswählt.

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