In der Debatte zur Feuerwerksinitiative gerieten vor allem laute Knallkörper ins Visier. Der Lärm stand im Zentrum, Brandschutzüberlegungen waren zweitrangig.
Nach der Brandkatastrophe in der Bar Le Constellation in Crans-Montana hat sich dies geändert. Viele stellen sich die Frage: Braucht es ein nationales Verbot von pyrotechnischem Material in Innenräumen?
Harmlos wirkende Wunderkerzen auf Champagnerflaschen, anlässlich der Silvesterfeier, sind mutmasslich dafür verantwortlich, dass die Schallisolierung an der Decke Feuer fing. Das verheerende Ausmass des Brandes: 40 Tote und 116 Verletzte.
Die örtlichen Behörden verhängten wenige Tage nach dem Brandunglück ein sofortiges Verbot von pyrotechnischem Material in sämtlichen Innenräumen. Auf kantonaler Ebene zog der Kanton Waadt als erster nach. Diese Woche taten es ihm die Kantone Wallis, Genf und Jura gleich.
Sprühkerzen gehören zur Feuerwerksklasse 1, der Kategorie, von der laut Einstufung die geringste Gefahr ausgeht. Bereits Kindern ab 12 Jahren ist es erlaubt, Wunderkerzen oder Ähnliches zu kaufen. Das funkensprühende Feuerwerk darf praktisch überall entzündet werden, selbst in Wohngebäuden.
Für die Kategorie 1 sieht selbst die Feuerwerksinitiative, die ein Verbot von lärmendem Feuerwerk fordert, keine Begrenzungen vor. Der Nationalrat einigte sich im Dezember auf den Gegenvorschlag, der ein Verbot von Böllern vorsieht. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag liegen nun beim Ständerat.
Die zuständige Kommission hat sich am Donnerstag damit befasst und teilt mit, sie prüfe weitere Regelungen für pyrotechnisches Material in Innenräumen auf Bundesebene. Für die Ausarbeitung des Gegenvorschlags sollen die durch den Brand in Crans-Montana aufgeworfenen Fragen berücksichtigt werden, heisst es in einer Medienmitteilung.



