notifications
Rechtsform

Der Bundesrat will deutlich stärker auf die Ruag einwirken als bisher - gerade im Krisenfall

Die geopolitische Lage hat Folgen: Der Bundesrat sieht die Ruag wieder stärker als Unternehmen, das für die Schweiz sicherheitsrelevant ist. Deshalb will er einen Rechtsstatus, der mit jenem von Post und Swisscom vergleichbar ist.
Die Ruag Emmen führt Unterhaltsarbeiten für den Kampfjet F/A-18 durch. Bald sollen hier die neuen F-35 zusammengesetzt werden.
Bild: Keystone

Die Ruag fiel in den letzten Jahren mit Krisen und Verfehlungen auf. Da war die Cyberattacke von 2016, als Daten abflossen. 2021 wurde publik, dass die Ruag dem Bund für Wartungsarbeiten massiv zu viel verrechnet hatte. Und 2025 kam ein Korruptionsskandal ans Licht, der einen Millionenschaden anrichtete.

Eine parlamentarische Initiative der SP verlangt nun zu den Missständen eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Soweit wird es zwar nicht kommen. Der Bundesrat nimmt aber das Heft selbst in die Hand. Er will die Ruag MRO Holding von einer privatrechtlichen in eine spezialgesellschaftliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts überführen, wie es die Post und Swisscom bereits sind.

Damit macht der Bund nach 30 Jahren einen Schritt zurück. 1998 privatisierte er die Rüstungsbetriebe der Schweizer Armee zur Ruag Schweiz AG, aus der dann die Ruag Holding AG wurde. Diese wiederum teilte der Bundesrat 2020 in die Ruag MRO Schweiz AG und in die Ruag International Holding AG auf.

Die Ruag MRO war in erster Linie für die Armee tätig, die Ruag International sollte die zivile Flugzeug- und Weltraumtechnik übernehmen. Ziel war es, die Unternehmen der Ruag International voll zu privatisieren. Das ist inzwischen geschehen - mit Ausnahme von Beyond Gravity. Das Parlament verbot den Verkauf des Weltraumunternehmens.

Der Bundesrat gibt sich viele Mittel in die Hände

Es sind der Ukraine-Krieg und die international verschärfte Sicherheitslage, die dazu geführt haben, dass der Bundesrat die Ruag MRO  wieder stärker als Bundesbetrieb sieht. Heute kann der Bund nur sehr beschränkt Einfluss nehmen, auch wenn er Alleinaktionär ist: Er hat kein Recht zur Geschäftsführung, kein Recht, eine Strategie zu entwickeln und er hat nur beschränkte Informationsrechte. Zudem kann er dem Verwaltungsrat keine Kompetenzen entziehen.

Mit der neuen Rechtsform der spezialgesetzlichen AG erhält er viele Mittel: Er umschreibt den Zweck des Konzerns in den Statuten; er gibt verbindliche strategische Ziele vor und verlangt ein Reporting und Einsichtsrecht; er führt klar definierte Eignergespräche mit der Dachgesellschaft; er hat ein Vetorecht bei Beteiligungen von grosser Tragweite; er kann Weisungen erlassen, um die nationale Sicherheit zu wahren.

Verworfen hat der Bundesrat eine Integration der Ruag in die Bundesverwaltung, obwohl das Unternehmen 80 Prozent seines Umsatzes mit der Schweizer Armee erzeugt. Das sind etwa Unterhaltsarbeiten beim Kampfjet F/A-18. Die Ruag will künftig auch bei der Zusammensetzung der F-35-Kampfjets eine wichtige Rolle spielen. Die Flexibilität ginge dann verloren, findet die Regierung.

Unklar ist, was mit dem Weltraumunternehmen Beyond Gravity geschieht. Das Verteidigungsdepartement VBS erarbeitet zurzeit Ziele und Rechtsgrundlagen für dessen Zukunft. Theoretisch könnte es in die Ruag MRO integriert werden. Dann müsste allerdings ihr Zweck angepasst werden. Einiges deutet aber darauf hin, dass das VBS keine solche Integration will, sondern eine andere Lösung bevorzugt.

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema:

Mehr zum Thema: