Tech-Milliardär Elon Musk ist einer Vorladung in Paris im Zuge von Ermittlungen gegen seine Online-Plattform X in Frankreich ferngeblieben. Musk sei zu dem Termin nicht erschienen, wie französische Medien berichteten. «Seine Anwesenheit oder Abwesenheit stellt kein Hindernis für die Fortsetzung der Ermittlungen dar», erklärte die Staatsanwaltschaft. Weder Musk noch die ebenfalls vorgeladene frühere X-Chefin Linda Yaccarino waren verpflichtet, zu der freien Anhörung zu erscheinen.
Worum drehen sich die Ermittlungen gegen X in Frankreich?
Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt seit rund einem Jahr gegen X wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen in dem sozialen Netzwerk verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren. Ausserdem geht es um den Vorwurf der Holocaustleugnung sowie um sexualisierte Abbildungen. Dabei handelt es sich um vom KI-Chatbot Grok erstellte sexualisierte Bilder von Frauen und Kindern, sogenannte Deepfakes, die international für viel Empörung gesorgt haben. Deepfakes sind mit Hilfe von KI erstellte Videos, Bilder oder Audio-Dateien, die täuschend echt wirken, es aber nicht sind.
X hatte nach den Durchsuchungen entgegnet, die Vorwürfe seien «unbegründet». Das Unternehmen bestreite «jegliches Fehlverhalten». Die Durchsuchung gefährde die Redefreiheit und X wolle die eigenen Grundrechte sowie die der Nutzer verteidigen. Musk beschimpfte die französischen Ermittler in einer Reaktion auf X gar als «geistig Behinderte».
US-Regierung steht hinter Musk und wettert über Europa
Musk ist für rechte politische Ansichten bekannt. Er behauptet schon länger, dass in Europa die Redefreiheit in Bezug auf solche Meinungen eingeschränkt werde. Rückendeckung bekam er dabei zum Teil von US-Vizepräsident JD Vance. Ausser in Frankreich laufen auch auf Grundlage europäischer Digitalgesetze mehrere Untersuchungen und Verfahren gegen Musks Plattform. Die US-Regierung von Präsident Donald Trump behauptet, Brüssel betreibe Zensur.
Das «Wall Street Journal» berichtete am Freitag über ein Schreiben des US-Justizministeriums, in dem sich die US-Justiz für X starkmacht und die Auffassung vertritt, dass die Pariser Ermittlungen gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung zur Meinungsfreiheit verstossen. Laut dem Zeitungsbericht teilte das Justizministerium den französischen Strafverfolgungsbehörden mit, dass es ihre Ermittlungen gegen Musks Plattform nicht unterstützen werde.
Paris möchte Betrieb der Plattform X im Einklang mit dem Gesetz
Wie die Pariser Staatsanwaltschaft nach der Durchsuchung von Räumlichkeiten von X im Februar erklärt hatte, hätten die Ermittlungen das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten. Die Vorladung von Musk und Yaccarino solle den beiden ermöglichen, ihren Standpunkt und gegebenenfalls die geplanten Massnahmen zur Einhaltung der Vorschriften darzulegen. (dpa)


