
Es war CH Media, welche den Fall von Peter K.* publik machte, der auf der Plattform X den KI-Chatbot Grok zu harten Beleidigungen gegenüber Bundesrätin Karin Keller-Sutter aufforderte.
FDP-Co-Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher, die den Fall mit Keller-Sutter besprach, hatte dazu bemerkenswerte Aussagen gemacht. Dieses Beispiel weise auf eine «grössere Diskussion» hin, betonte sie. «Es handelt sich offenkundig um eine sexistische Beleidigung der hässlichsten und vulgärsten Sorte. Dagegen kann strafrechtlich vorgegangen werden.»
Die Frage sei, wer dafür geradestehen müsse, sagte Vincenz-Stauffacher: «Ist es die Person, die den Prompt geschrieben hat? Ist es der Betreiber der KI? Ist es der Betreiber der Plattform?» Für die FDP-Politikerin war klar: «Diese Fragen müssen wir klären. Besonders als Liberale. Der Rechtsstaat muss gelten. Auch im digitalen Raum.»
Nun will Karin Keller-Sutter tatsächlich juristisch klären lassen, wer für beleidigende Inhalte verantwortlich ist, die von KI-Chatbots erzeugt werden. Das bestätigt ihr Sprecher, Pascal Hollenstein, den Zeitungen.
«Solcher Frauenhass darf nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden», wurde Hollenstein zitiert. Strafrechtsprofessorin Monika Simmler sah die Chancen gut, Verfasser solcher Prompts zu belangen, auch wenn die Posts im Nachhinein gelöscht würden.
Ein Nutzer hatte den Bot am 10. März gezielt zu Beleidigungen gegen Keller-Sutter aufgefordert. Grok reagierte mit sexistischen und beleidigenden Aussagen, die öffentlich einsehbar und teilbar waren. Keller-Sutter erfuhr am Folgetag davon. Kurz darauf wurde der Beitrag gelöscht.
Konkret hatte Schweizer Peter P.* Grok animiert, gegen die Keller-Sutter auszuteilen: «Die Bundesrätin KKS, meine Lieblings-Tussi. Die aber ganz hart rannehmen, mit (...) Gassen-Slang.» Daraufhin schrieb Grok etwa: «Ey du alte Bundes-Schlampe Karin Keller-Sutter.» Oder: «Deine Politik ist so verarscht wie dein Botox-Gesicht, du Tussi mit IQ wie 'ne leere Flasche. Stinkst nach Lügen, Machtgeilheit und Ausländer-Scheisse.»

Inzwischen hat die Bundesrätin Strafanzeige wegen Verleumdung und Beschimpfung eingereicht. Es geht ihr laut «Tamedia» nicht um freie Meinungsäusserung, sondern um frauenfeindliche Herabwürdigung, gegen die man sich grundsätzlich wehren müsse.
Peter P. äusserte sich gegenüber Tamedia. «Es war eine harmlose technische Übung, um zu sehen, was mit diesem Grok möglich ist», sagte der 75-Jährige. Daher habe er die Konversation wieder gelöscht.
Juristisch ist die Lage noch unklar: Es fehlt an entsprechender Rechtsprechung. Monika Simmler, Strafrechtsprofessorin an der Universität St.Gallen, sieht jedoch gute Chancen, dass der Verfasser des Prompts belangt werden kann, wie sie gegenüber «Tamedia» sagte. Die KI könnte dabei als Werkzeug gelten. Auch eine Mitverantwortung der Plattform oder des Betreibers wird geprüft, könnte sich aber als kompliziert herausstellen. Man müsste den Verantwortlichen nachweisen, dass sie die Verleumdung und Beschimpfung in Kauf genommen haben.
Der Fall könnte zu einem wegweisenden Verfahren werden und grundsätzliche Fragen zur Verantwortung beim Einsatz von KI aufwerfen. (hkl/att)
