Initiativen

Unterschriften-Bschiss: Welche Menschen von den strengeren Regeln nun besonders betroffen sind

Die Regeln für die Gültigkeit von Unterschriften bei Volksbegehren wurden verschärft. Das trifft die Falschen, findet die Stiftung für direkte Demokratie. Sie versucht herauszufinden, wie gross der Schaden ist.
Rebecca Dürr lebt mit einer angeborenen Zerebralparese.
Bild: Raffael Thielmann / Stiftung für direkte Demokratie

Wenn Rebecca Dürr eine Initiative oder ein Referendum unterschreibt, kann sie das nur, weil sie das jahrelang geübt hat. Die Felder auf den Unterschriftenbögen sind schon nur für lange Namen relativ schmal. Für jemanden wie Rebecca Dürr, die mit einer angeborenen Zerebralparese lebt, ist es eine grosse Herausforderung, den Bogen mit ihren Angaben auszufüllen.

Im Alltag ist Dürr auf ein Assistenzteam angewiesen, das sie etwa beim Duschen, im Haushalt und vor allem beim Rausgehen unterstützt. Wegen ihrer Behinderung musste sie schon von Kind auf bewusst lernen, trotz ihrer motorischen Einschränkung leserlich zu schreiben. Oder besser: Sie wollte das lernen. Den Computer, den die Invalidenversicherung ihr bereitstellte, um ihr das Schreiben in der Schule zu erleichtern, benutzte sie fast nie. Sie wollte ohne Hilfsmittel schreiben können.

Heute ist sie stolz auf diese hart antrainierte Fähigkeit. Genau darum ist Rebecca Dürr nun «extrem wütend», wie sie sagt. «Nicht nur für mich, sondern für viele andere.»

Mit solchen Bögen werden Unterschriften für Volksbegehren gesammelt. Die Felder sind zu schmal für Menschen, die wegen einer Behinderung Mühe haben mit Schreiben.
Bild: Urs Flüeler/Keystone

Und zwar ist sie wütend auf die Bundeskanzlei, die Hüterin der Volksrechte in der Schweiz. Letzten Herbst hat die Bundeskanzlei die Richtlinien verschärft, nach denen Unterschriften für Initiativen und Referenden als gültig oder ungültig erklärt werden. Die Gemeinden, die zuständig sind für das Prüfen der Unterschriftenlisten, sollten künftig Unterschriften «von gleicher Hand» streichen.

«Wir haben mit dem ‹Bschiss› nichts zu tun»

Wenn zum Beispiel in einer Familie jemand Namen und Adresse für alle einträgt und dann jede Person eigenhändig unterschreibt, sind alle bis auf eine dieser Unterschriften ungültig. Oder: Wenn sich Menschen in einem Pflegeheim helfen lassen, ihre Angaben leserlich in die Felder einzutragen, müssen sie damit rechnen, dass ihre Stimmen nicht zählen. Selbst wenn sie eigenhändig unterschreiben.

Diese Handhabe wurde seit Jahren toleriert. Rechtens war sie eigentlich nie. Das Gesetz besagt, dass jede Person Vor- und Nachname eigenständig eintragen muss. Mit der neuen Regel setzte die Bundeskanzlei lediglich geltendes Recht um. Bisher hat sie es lockerer gehalten, weil sie die politische Willensbekundung höher gewichtete als Formalitäten. Die Gemeinden haben beim Prüfen der Unterschriften Augenmass walten lassen.

Die Bundeskanzlei hatte mit den verschärften Regeln auf den «Unterschriften-Bschiss» reagiert, den der «Tages-Anzeiger» 2024 publik machte. Firmen, die kommerziell Unterschriften für Initiativen sammelten, hatten im grossen Stil Unterschriften gefälscht.

Für Rebecca Dürr ist die Änderung ein Frust. Sie betreffe insbesondere Menschen, die aufgrund einer Behinderung, wegen ihres Alters oder nach einem Unfall auf Unterstützung beim Ausfüllen eines Unterschriftenbogens angewiesen sind. «Wir haben mit dem Unterschriften-Bschiss nichts zu tun», sagt sie. «Lösen wir das Problem doch dort, wo es wirklich ist.»

Zwar kennt die Bundeskanzlei eine «Spezialregelung für schreibunfähige Personen». Wer nicht selber schreiben kann, lässt den Bogen von jemand anderem ausfüllen – und unterschreiben, mit dem Zusatz «i.A.», im Auftrag. Rebecca Dürr hält diese Variante für bevormundend, weil sich viele Menschen mit Behinderung mühsam beigebracht haben, selber zu unterschreiben. Das wollen sie sich nicht nehmen lassen.

«Es ist ungerecht, wenn man uns Fähigkeiten abspricht, die wir haben. Und uns von Drittpersonen abhängig macht», sagt Dürr. «Das zu organisieren, ist immer ein grosser Aufwand. Es ist sowieso schon ein Vollzeitjob, eine Behinderung zu managen.»

Stiftung schätzt: 285'000 Betroffene

Darum engagiert sich Dürr nun für die Kampagne «Jede Unterschrift zählt» der Stiftung für direkte Demokratie SDD. Sie fordert, dass die Bundeskanzlei die Regeländerung rückgängig macht, und dass sie zusätzlich zur Vertretungslösung eine Assistenzlösung einführt. Damit sollen betroffene Menschen sich beim Ausfüllen der Angaben helfen lassen können, aber selber unterschreiben dürfen. Dafür würde es eine Gesetzesänderung benötigen.

Sophie Fürst ist Geschäftsleiterin der Stiftung für direkte Demokratie SDD und sagt: «Die Bundeskanzlei war nicht bereit, sich anzuschauen, was die Kursänderung für die Stimmberechtigten bedeutet. Darum machen wir das jetzt.»

Sophie Fürst ist die Geschäftsleiterin der Stiftung für direkte Demokratie.
Bild: Raphaela Graf / Stiftung für direkte Demokratie

Die Stiftung versucht herauszufinden, wie viele Personen in der Schweiz beim Ausfüllen eines Unterschriftenbogens Hilfe benötigen. Es gibt dazu keine amtlichen Zahlen oder wissenschaftliche Studien, sagt Fürst. Für eine erste Schätzung bedient sich die Stiftung der Zahlen des Bundesamts für Statistik, der Kesb, der IV und der Suva. Und kommt zum Schluss: Rund 285'000 Stimmberechtigte sind wohl auf Hilfe angewiesen – und möglicherweise von der Kursänderung der Bundeskanzlei betroffen. Das wären fünf Prozent der Stimmberechtigten in der Schweiz.

Das ist keine exakte Zählung, betont die Stiftung, sondern eine Grössenordnung. Das Modell basiert auf Annahmen und ist verbesserungsfähig. Über die Plattform www.jede-unterschrift-zaehlt.ch will die Stiftung nun Betroffene, Fachleute und Verbände aktivieren, um eine bessere Übersicht zu erhalten.

Fälschen weiterhin möglich

Die Bundeskanzlei muss sicherstellen, dass die Stimmbevölkerung ihre politischen Rechte niederschwellig wahrnehmen kann, sagt Fürst. «Die aktuelle Handhabe trifft die Falschen. Wer betrügen will, kann dies weiterhin tun.»

Die Bundeskanzlei teilt auf Anfrage mit, sie habe die Weisung im Sinne eines einheitlichen, gesetzeskonformen Vollzugs präzisiert. Fälschungen liessen sich nicht vermeiden, aber vorher sei das Fälschen einfacher und das Erkennen gefälschter Unterschriften schwieriger gewesen.

Ein freiwilliger Verhaltenskodex soll Sammelfirmen vom Fälschen abhalten. Weiter bringe sie Verdachtsfälle konsequent zur Anzeige, so die Bundeskanzlei. Sie verweist auf ein Erklärvideo, das sie mittlerweile aufgeschaltet hat.

Über eine allfällige Gesetzesänderung für eine Assistenzlösung müsse der Gesetzgeber entscheiden, also das Parlament, schreibt die Bundeskanzlei weiter. «Eine Rückkehr zum vorherigen Zustand ist ohne Gesetzesänderung ausgeschlossen.»

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