Abholzung

Spezielle Allianz: Nestlé und WWF spannen zusammen – und bringen Schweizer KMU gegen sich auf

Normalerweise kämpfen sie gegeneinander, jetzt machen Konzerne und Umweltverbände Druck für die Übernahme von EU-Regeln gegen die Regenwaldabholzung. Der oberste Gewerbler ist enttäuscht.
Die Abholzung des Amazonas-Regenwaldes schreitet voran.
Bild: Jason Edwards/Getty Images

Längst nicht jedes Schoggistängeli oder jeder Café crème geht zulasten des Regenwaldes. Doch für Schweizer Importe von Kakao, Kaffee, Palmöl, Rindfleisch und anderen Rohstoffen werden jedes Jahr schätzungsweise 4300 Hektaren tropischer Wald gerodet – eine Fläche von mehr als 6000 Fussballfeldern.

Auch darum löst das Freihandelsabkommen der Schweiz mit den Mercosur-Staaten bei Umweltschützern Bedenken aus. Es wird am Mittwoch im Nationalrat diskutiert. Mit dem Abkommen sollen gewisse Zölle für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay wegfallen. Und beispielsweise mehr Rindfleisch und Rotwein den Weg in die Schweiz finden.

Damit der Regenwald nicht darunter leidet, will eine knappe Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission die Vorgaben der Entwaldungsverordnung der EU (EUDR) übernehmen. Sie verbietet den Import von Gütern, die auf seit 2021 gerodeten Flächen produziert wurden. Die Regelung klingt technisch, löst aber einen hitzigen Streit aus. Sie entzweit die Wirtschaft – und vereint Umweltverbände und Grosskonzerne. Eine seltene Konstellation.

Nationalräte erhalten gleich zweimal Post

«Schweiz heute» liegt ein Brief von drei international tätigen Schweizer Grossfirmen an die Mitglieder des Nationalrats vor. Der Nahrungsmittelriese Nestlé, das Verpackungsunternehmen SIG und der Schokoladenhersteller Barry Callebaut betonen darin die Wichtigkeit des Mercosur-Abkommens. Das überrascht kaum.

Bemerkenswert ist jedoch, dass die drei Konzerne auch die Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung ausdrücklich unterstützen. Die Angleichung könne «potentielle Wettbewerbsnachteile für exportorientierte Unternehmen» reduzieren, schreiben sie. Wer in der EU Geschäfte macht, muss die dortigen Vorschriften ohnehin umsetzen. Für grosse Unternehmen treten sie Ende 2026 in Kraft.

Auch für Umwelt- und Entwicklungsorganisationen ist die Übernahme der EU-Regeln ein entscheidendes Puzzleteil. Damit würden «die bestehenden Lücken» wirksam geschlossen, heisst es in einem separaten Brief von WWF, Alliance Sud, Terre des hommes, Klimaallianz und Swissaid an die Mitglieder der grossen Kammer. Sie geben ein Versprechen ab: Kommt das Parlament der Forderung nach, «würden wir ein allfälliges Referendum zum Mercosur-Abkommen nicht unterstützen».

Am Mittwoch berät der Nationalrat über das Mercosur-Abkommen, bei dem die Abholzungsfrage für Streit sorgt.
Bild: Per-Anders Pettersson/Getty Images

Gewerbe fordert mehr Rücksicht

Der Gewerbeverband hält die flankierende Massnahme dagegen für ein «KMU-feindliches Bürokratiemonster par excellence», wie es Verbandsdirektor Urs Furrer jüngst in der «Schweizerischen Gewerbezeitung» formulierte. Er warnt, dass auch ein Confiseur oder Holzverarbeiter die Anbaugebiete aller Rohstoffe dokumentieren müsste.

Verbandspräsident und Mitte-Ständerat Fabio Regazzi stört sich deshalb am Brief der Grossunternehmen. Für sie sei es einfach, den EU-Regeln zuzustimmen. «Die zusätzliche bürokratische Last trifft dagegen die kleinen und mittleren Unternehmen, die nur in der Schweiz tätig sind», sagt Regazzi. Dass die KMU nicht immer die gleichen Interessen wie die exportorientierte Industrie hätten, sei zwar normal. «Es wäre aber wünschenswert, wenn die Grosskonzerne mehr Rücksicht auf die Probleme der KMU nehmen würden.»

Der oberste Gewerbler der Schweiz: Mitte-Ständerat Fabio Regazzi.
Bild: Keystone

Nestlé, SIG und Barry Callebaut scheinen diese Kritik zu antizipieren. Die Konzerne verweisen im Brief darauf, dass die Europäische Kommission bereits eine deutliche administrative Entlastung aufgleist hat, «insbesondere für KMU». Konkret geht es etwa um ein vereinfachtes Meldeverfahren. Zudem hat die EU beschlossen, dass primär die Importeure in der Pflicht stehen – und weniger die nachgelagerten Händler und Verkäufer. Wer in Hinterkappelen uruguayisches Roastbeef verkauft, müsste also auch künftig nicht dokumentieren, wo genau das Rind geweidet hat.

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