Justiz

Liebeschaos am Bundesgericht: «Die Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel»

Wegen einer Romanze steckt das Bundesgericht in Turbulenzen. Nationalrat Leo Müller, Präsident der Gerichtskommission, erklärt, weshalb er sich Sorgen um die Gewaltenteilung macht.

Es ist mehr als eine Klatsch- und Tratschgeschichte. Die von der «Weltwoche» enthüllte Liebesbeziehung zwischen Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) hat das Bundesgericht in eine institutionelle Krise gestürzt. Eine solche Liaison ist heikel, weil sie Fragen der richterlichen Unabhängigkeit aufwirft. Die Mehrheit des Bundesgerichts ist unzufrieden mit dem Krisenmanagement von Präsident François Chaix und will ihn ersetzen. In der Wintersession sind im Parlament die Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichts traktandiert. Der Luzerner Mitte-Nationalrat Leo Müller ist Präsident der Gerichtskommission. Sie bereitet das Geschäft vor.

Leo Müller, haben Sie damit gerechnet, dass die Gerichtskommission plötzlich in den Fokus des öffentlichen Interesses gerät?

Nein. Sie ist normalerweise mit Personalfragen und Selektionsprozessen beschäftigt. Diese Prozesse wecken kaum je grosses Interesse und müssen mit der erforderlichen Diskretion ablaufen. Jetzt haben wir uns als Kommission mit der rechtlichen Würdigung einer Liebesbeziehung zwischen zwei Gerichtsmitgliedern zu befassen. Und das Bundesgericht schlägt in einem aussergewöhnlichen Vorgang vor, François Chaix keine zwei weiteren Jahre mehr als Präsident zu bestätigen. Auch damit werden wir uns als Kommission auseinandersetzen und schliesslich dem Parlament Anträge stellen.

Ist Liebe am Arbeitsplatz ein Problem?

Grundsätzlich nicht. Aber wenn Regeln existieren, die besagen, was in einer Behörde erlaubt ist und was nicht, müssen sie respektiert werden. Das Bundesgerichtsgesetz lässt keine Beziehungen zu, die als dauernde Lebensgemeinschaft zu qualifizieren sind. Die höchsten Richter unseres Landes sollten den höchsten Ansprüchen genügen. Wenn sie sich nicht an die Regeln halten, müssen sie die Konsequenzen ziehen.

Heisst das, Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz hätten zurücktreten sollen?

Nein. Diese Frage ist offen. Ob ihre Beziehung die für eine dauernde Lebensgemeinschaft nötige Intensität erreicht hat, klärt das Bundesgericht voraussichtlich am Donnerstag.

Hätten die beiden ihre Liaison zumindest dem Präsidenten des Bundesgerichts von sich aus offenlegen müssen?

Das ist eine schwierige Frage. Wenn sie denken, die Beziehung sei nicht gesetzeswidrig gewesen, verletzen sie aus ihrer Perspektive keine Regeln. Es wäre aber wohl angebracht gewesen, den Präsidenten ins Bild zu setzen. Dann hätte die Führung des Bundesgerichts klären können, ob ein Problem besteht oder nicht.

Das Bundesgericht scheint wegen der Affäre um das Liebespaar zerstritten. Macht Ihnen das Sorgen?

Ja. Die Glaubwürdigkeit des Bundesgerichts steht auf dem Spiel, wenn die Bürgerinnen und Bürger merken, dass es so stark mit sich selbst beschäftigt ist und seine internen Probleme nicht selbst lösen kann. Genau das erwarte ich vom Bundesgericht.

Weil sonst die Politik einschreiten könnte?

Ja. Die Gewaltentrennung ist ein fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaats. Wenn das Bundesgericht als Judikative nicht selbst für Ordnung sorgt, besteht das Risiko, dass das Parlament als gesetzgebende Gewalt Einfluss auf die Justiz nimmt. Damit könnte die Gewaltentrennung ins Wanken geraten. Meine Botschaft ist: Jede der drei Gewalten muss ihre eigenen Probleme schnell und entschlossen selber lösen, damit nicht eine der anderen Gewalten «übergriffig» wird.

Die Rechtskommissionen beider Räte haben sich in der Tat bereits für eine Disziplinaraufsicht ausgesprochen. Der Fall Donzallaz/van de Graaf dürfte dieser Idee Auftrieb verleihen.

Ich begegne dieser Idee mit einer gewissen Zurückhaltung. Doch der Fall offenbart, dass es wohl ein solches Instrumentarium braucht. Wird eine Disziplinaraufsicht eingeführt, ist entscheidend, dass im zuständigen Gremium keine Politiker sitzen und dass dadurch kein Einfluss auf die Rechtsprechung ausgeübt wird. Sonst wäre es um die Unabhängigkeit der Judikative geschehen.

Provoziert das Bundesgericht mit seinem Verhalten geradezu die Schaffung einer externen Aufsicht?

Sagen wir es so: Die Versuchung für das Parlament, jetzt zu intervenieren, ist gross.

Aktuell kann das Parlament nur alle sechs Jahre die Wiederwahl verweigern, um Richter für ein allfälliges Fehlverhalten abzustrafen. Was könnte eine Disziplinaraufsicht bewirken?

Fehlbare Gerichtsmitglieder disziplinieren, wie es der Name sagt. Je nach Art des Problems könnte ein Verfahren zum Beispiel mit einem Verweis oder einer Versetzung, also einer milderen Massnahme als der Nichtwiederwahl, enden. Ein Aufsichtsorgan müsste aber aufpassen, nicht aufgrund von orchestrierten Kampagnen disziplinierende Massnahmen auszusprechen.

Betrachten Sie Donzallaz und van de Graaf als Opfer einer orchestrierten Kampagne?

Diesen Eindruck habe ich nicht. Die Beziehung der beiden wirft Rechtsfragen auf, die das Bundesgericht im Rahmen der Revisionsgesuche klären muss, die wegen der Beziehung eingegangen sind.

Müssten Bundesrichter für eine einmalige Amtszeit von längerer Dauer, etwa 15 Jahren, gewählt werden, um die richterliche Unabhängigkeit zu stärken?

Ich finde das aktuelle System besser. Wenn das Parlament das Gefühl hat, dass sich ein Mitglied des Bundesgerichts nicht korrekt verhalten hat, kann es immerhin alle sechs Jahre reagieren und die Wiederwahl verweigern. Sollte tatsächlich eine 15-jährige Amtszeit eingeführt werden, müsste die Möglichkeit zur Abberufung bestehen – nicht, um jemanden wegen politisch nicht genehmer Urteile zu bestrafen, sondern um reagieren zu können, wenn Bundesrichter zum Beispiel selber Recht verletzt haben.

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