Justiz

Liebespaar am Bundesgericht: Yves Donzallaz sorgt für neuen Eklat

Yves Donzallaz wirft einem Richterkollegen Befangenheit vor. Es geht um den Umgang mit den Revisionsverfahren, die der parteilose Bundesrichter mit einer heiklen Liaison selbst provoziert hat.

Das Bundesgericht gibt in diesen Tagen das Bild eines zerstrittenen Haufens ab. Anfang Woche wurde bekannt, dass die Mehrheit des Gremiums den Präsidenten François Chaix (FDP) absetzen will. Sie ist unzufrieden, wie er mit der Krise umgeht, in die ein Liebespaar die höchste Instanz der Schweizer Justiz gestürzt hat. Die Mehrheit der Richterinnen und Richter schlägt dem Eidgenössischen Parlament vor, in der Wintersession Thomas Müller (SVP) ins Präsidialamt zu hieven.

Zur Erinnerung: Ende April enthüllte «Weltwoche»-Journalist und Alt-SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli, dass Bundesrichter Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) eine Liebesbeziehung pflegten. Das ist heikel, weil das unter Gerichtsmitgliedern aus Gründen der Unabhängigkeit verboten ist – sofern die amourösen Verstrickungen eine gewisse Intensität erreichen. Wegen des mittlerweile verflossenen Liebes(un)glücks sind 15 Revisionsgesuche eingegangen: Das Bundesgericht muss die Frage klären, ob die Urteile, an denen Donzallaz und van de Graaf während ihrer rund einjährigen Liebschaft mitgewirkt haben, ungültig sind.

Jetzt ist ein Zwischenentscheid ergangen. Er klärt nicht die Frage, ob sich  Donzallaz und van de Graaf auf verbotene Weise gemäss Bundesgerichtsgesetz liebten. Aber der Entscheid offenbart, mit welch harten Bandagen am Hauptsitz des ehrwürdigen Gebäudes in Lausanne gekämpft wird - und wie sich Yves Donzallaz zusehends verrennt.

Um was geht es? François Chaix, der Noch-Bundesgerichtspräsident, entschied, die Revisionsverfahren der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung zuzuweisen - und damit nicht jenen Abteilungen, in denen Donzallaz und van de Graaf Recht sprechen. Ein Instruktionsrichter kam darauf zum Schluss, die beiden sollten eingeladen werden, Stellung zu den Revisionsverfahren zu nehmen.

Am 6. Oktober teilte Grégory Bovey (FDP), der Präsident der für die Revisionsverfahren zuständigen Zweiten zivilrechtlichen Abteilung, Bernard Abrecht (SP) mit, die Zweite zivilrechtliche Abteilung habe ein Verfahren zum Meinungsaustausch eröffnet. Abrecht ist derzeit das amtsälteste Mitglied aller Abteilungen am Bundesgericht. Abrecht orientierte noch am gleichen Tag die anderen Abteilungspräsidenten über diesen Schritt und erklärte dabei, Donzallaz und van de Graaf seien seiner Meinung nach von dem Meinungsaustausch auszuschliessen.

Donzallaz geriet darob offenbar in Rage. Noch am selben Tag erschien er in Boveys Büro auf und protestierte gegen Abrechts Einschätzung. Bovey klemmte die Diskussion ab und orientierte am nächsten Tag die Verwaltungskommission, das Führungsgremium des Bundesgerichts, schriftlich über den Vorfall. Auch Donzallaz griff in die Tasten. Er verlangte Boveys Ausstand bei den Revisionsverfahren, die ihn betreffen.

Bovey bestritt jegliche Ausstandsgründe – und hat nun Recht bekommen. In einer Zwischenverfügung hat das Bundesgericht Donzallaz eine empfindliche Schlappe zugefügt. Dieser habe nicht ansatzweise darlegen können, inwiefern Bovey bei den Revisionsverfahren parteiisch, befangen oder voreingenommen sein soll. Es zweifelt auch nicht an Boveys Besonnenheit.

Donzallaz hatte Bovey vorgeworfen, er habe die Kontrolle verloren, als er in dessen Büro aufgetaucht sei. Bovey könne sich nicht mit der gebotenen Besonnenheit um die Revisionsverfahren kümmern. Dies zeige auch sein Schreiben an die Verwaltungskommission nach dem Eklat.

Offen bleibt, welche Auswirkungen die von der Liebesaffäre ausgelöste Selbstzerfleischung am Bundesgericht auf die Gesamterneuerungswahlen hat. In der Wintersession ist das Eidgenössische Parlament am Zug. Die Gerichtskommission des Parlaments hat noch nicht entschieden, ob sie Donzallaz und van de Graaf für eine weitere Amtszeit empfehlen will.

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