Bundesgericht

Er will wiedergewählt werden: Bundesrichter hält seine Liebesbeziehung für legal

Yves Donzallaz trotzt Rücktrittsforderungen seiner Ex-Partei. Und der Bundesrichter erklärt, seine Liaison mit Bundesrichterin Beatrice van de Graaf sei nie eheähnlich gewesen.
Bundesrichter Yves Donzallaz findet, die Beziehung zu Beatrice van de Graaf sei nicht eheähnlich gewesen.
Bild: Peter Klaunzer

Seit mehr als einem Monat ist das Bundesgericht wegen einer heiklen Romanze in den Schlagzeilen. Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) führten eine Liebesbeziehung und verheimlichten diese gegenüber der Verwaltungskommission, dem dreiköpfigen Führungsorgan des höchsten Schweizer Gerichts.

Gemäss Gesetz dürfen Ehepaare, eingetragene Partnerinnen und Partner, aber auch Tanten und Nichten nicht gleichzeitig dem Bundesgericht angehören. Auch eine «dauernde Lebensgemeinschaft» zwischen zwei Mitgliedern ist mit dem Amt unvereinbar.

Aus den Reihen der SVP ertönten Rücktrittsforderungen an die Adresse der verliebten Gerichtsmitglieder. Ulrich Meyer, der ehemalige Präsident des Bundesgerichts, verlangte im Interview mit dieser Zeitung sogar, dass auch die Verwaltungskommission samt Bundesgerichtspräsident François Chaix zurücktritt.

Jetzt meldet sich erstmals ein Direktbetroffener zu Wort. In einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen sagte Donzallaz, er müsse zugeben, dass die Beziehung, die von Mai 2025 bis Ostern 2026 gedauert habe, rückblickend nicht angemessen gewesen sei. Er bedauere, dass sie dem Ansehen des Bundesgerichts geschadet haben könnte. Sie habe sich jedoch im Rahmen des Gesetzes bewegt.

Kein gemeinsames Lebensprojekt

Donzallaz stellt sich auf den Standpunkt, dass die Beziehung zu van de Graaf keiner «dauernden Lebensgemeinschaft» entsprochen habe. Eine solche setze voraus, dass die Partner im Alltag einen gemeinsamen Wohnsitz teilten. Bei ihnen sei das jedoch nie der Fall gewesen. Sinngemäss argumentiert er weiter, es habe sich nie um eine eheähnliche Verbindung gehandelt. Er habe van de Graaf im Juni 2025 einen Schlüssel zu seinem Haus gegeben; einen Schlüssel zu ihrer Wohnung habe er nicht besessen. Sie hätten auch keine gemeinsamen Konten geführt.

An Ostern hätten sie festgestellt, dass sie kein gemeinsames Lebensprojekt hätten. «Uns war auch bewusst, dass die Situation rechtlich problematisch geworden wäre, wenn wir uns für ein gemeinsames Leben entschieden hätten», so Donzallaz. Gemäss seinen Schilderungen konnte das Paar die Beziehung also so gestalten, dass sie stets gesetzeskonform blieb.

Laut der bundesrätlichen Botschaft zum Bundesgerichtsgesetz ist unter einer «dauernden Lebensgemeinschaft» insbesondere ein Konkubinat zu verstehen. Eine gemeinsame Wohnung ist allerdings kein zwingendes Merkmal eines Konkubinats, da Paarbeziehungen auf unterschiedliche Weise gelebt werden können. Das Wort «insbesondere» im Gesetz schliesst zudem nicht aus, dass auch andere Beziehungen als ein Konkubinat unter die gesetzliche Unvereinbarkeit fallen.

Sie half ihm bei Aufräumarbeiten

Donzallaz kündigte an, dass er für eine weitere Amtszeit von 2027 bis 2032 kandidieren wird. Voraussichtlich im Herbst finden im Parlament die Erneuerungswahlen für das Bundesgericht statt. 2029 wird er seinen 68. Geburtstag feiern. In diesem Jahr wird er von Alters wegen aus dem Gericht ausscheiden. Der langjährige Bundesrichter erzählte im Interview auch, wie er van de Graaf näherkam. Im April 2025 wurden bei einem schweren Unwetter im Wallis mehrere Bäume auf Donzallaz’ Grundstück beschädigt. Van de Graaf half ihm beim Aufräumen. Die beiden benutzten dafür Gartenscheren, Kettensägen und Holzhäcksler. Kurz darauf begann die Beziehung.

Donzallaz wies Gerüchte zurück, wonach sie bereits während ihrer gemeinsamen Zeit in der Verwaltungskommission in den Jahren 2023 und 2024 liiert gewesen seien.

Voraussichtlich bis Ende Juni werden die Genfer Rechtsprofessorin Maya Hertig und Jean-François Meylan, der frühere Präsident des Waadtländer Kantonsgerichts, einen Bericht über das ehemalige Liebespaar Donzallaz/van de Graaf vorlegen. Das Bundesgericht hat die Expertise an einer Plenumssitzung in Auftrag gegeben.

Donzallaz, der im Streit aus der SVP austrat, sieht sich als Opfer einer parteipolitisch motivierten Intrige. Christoph Mörgeli, «Weltwoche»-Journalist und ehemaliger SVP-Nationalrat, habe die Geschichte zu einer «Staatsaffäre» aufgebauscht.

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