Grossbank-Regulierung

Von wegen mehr Eigenkapital – die UBS könnte sogar bestehende Sicherheiten abbauen

Setzen sich die bürgerlichen Ständeräte bei der «Lex UBS» durch, muss die Grossbank ihr Kernkapital gar nicht aufstocken. Im Gegenteil: Sie könnte Milliarden abbauen. Eine führende Professorin warnt, dies wäre noch schlechter als der Status quo.

Manche sagen, die Stimmung sei angespannt gewesen, andere sprechen von einer chaotischen Sitzung. Sicher ist, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats letzte Woche einen brisanten Entscheid gefällt hat: Im epischen Ringen zwischen Bundesrat und UBS kam die bürgerliche Mehrheit der Grossbank ziemlich weit entgegen.

Es war zwar erst ein Vorentscheid. Was der Ständerat nächste Woche beschliesst, ist offen. Aber für die UBS war es ein grosser Etappensieg. So haben es fast alle aufgefasst.

Nur die UBS nicht. Sie kritisierte die «beträchtlichen Zusatzkosten», die mit dem Vorschlag der Kommission auf sie zukämen. Der Streit dreht sich um die Frage, wie viel sicheres Eigenkapital die letzte Schweizer Grossbank halten muss, damit das Risiko, dass sie noch einmal vom Staat gerettet werden muss, zumindest reduziert werden kann. Der Konflikt wird gern auf ein Duell zwischen Bundesrätin Karin Keller-Sutter und UBS-Chef Sergio Ermotti reduziert. In Wahrheit ist es eher eine Interessenabwägung zwischen den Aktionären der Grossbank und den Steuerzahlern des Kleinstaats.

Bund sieht 10 Milliarden Dollar «Überschuss» bei der UBS

Seit der Bundesrat seine Vorschläge präsentiert hat, geht es um die gleiche Frage: Was hiesse das für die UBS? Wie stark würde sie eingeschränkt? Wie viele Milliarden müsste sie zusätzlich als Eigenkapital bunkern, statt sie auszuschütten oder für andere, rentablere Dinge einzusetzen?

Doch nun zeigt sich, dass diese Fragen womöglich falsch gestellt sind. Nach ihrer Sitzung hat die Kommission relativ diskret neue Dokumente veröffentlicht, die teilweise ein ganz anderes Bild zeigen. Erhellend sind Berechnungen, die das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen für die Ständeräte erstellen musste.

In aller Kürze: Setzt sich die Variante der bürgerlichen Mehrheit durch, muss die UBS den entscheidenden Teil ihres Eigenkapitals – das «harte Kernkapital» – gar nicht erhöhen. Im Gegenteil, sie könnte es im Vergleich zu heute um 10 Milliarden US-Dollar reduzieren. Das Finanzdepartement spricht in einem Faktenblatt von einem «Überschuss», mit dem bei der UBS «zusätzliches Ausschüttungspotenzial» entstünde.

«Risiken für die Steuerzahler würden zunehmen»

Zwar müsste die Bank gleichzeitig ihr «erweitertes Eigenkapital» erhöhen (bekannt als AT1). Aber Anleihen in diesem Bereich kosten die Bank viel weniger, weil sie auch weniger wert sind. Dies hat der Absturz der Credit Suisse 2023 gezeigt: Nur harte Eigenmittel können verwendet werden, um Verluste aufzufangen.

Ausgerechnet diesen Teil des Kapitals könnte die UBS nun aber reduzieren, wenn sich die Variante der Wirtschaftskommission durchsetzt. Das ist nicht nur auf den ersten Blick verblüffend, hatte doch die ganze Übung das gegenteilige Ziel. Der Bund ist mit seiner Analyse nicht allein. Die Basler Rechtsprofessorin Corinne Zellweger-Gutknecht, die in dieser Debatte eine wichtige Rolle spielt, kommt zum gleichen Schluss. Sie beurteilt den Kommissionsentscheid auf Anfrage sehr kritisch: «Diese Lösung ist sogar noch schlechter als der Status quo, die Risiken für die Steuerzahler würden weiter zunehmen.»

Zellweger sieht primär zwei Probleme. Erstens: Ohne strengere Regeln beim Kernkapital könnte die UBS bei ihren Expansionsplänen in den USA übermässige Risiken eingehen. «Vor 25 Jahren durften CS und UBS ihre US-Beteiligungen weitgehend auf Pump kaufen und haben prompt zu viel bezahlt dafür.» Müsse die UBS künftige Käufe voll mit hartem Kernkapital finanzieren, trügen ihre Eigentümer auch das volle Risiko, sagt die Professorin. «Das ist marktwirtschaftlich und effektiv.»

Und zweitens: Es sei «fahrlässig», dass die Kommission so stark auf Anleihen im AT1-Bereich setze. Diese Papiere hätten schon bisher nicht rechtzeitig funktioniert, mahnt Zellweger-Gutknecht. Ihr Wort hat Gewicht. Unlängst hat sogar die der UBS treu ergebene NZZ sie als «führende Bankenprofessorin» geadelt.

Die schwierigen Töchter der Grossbanken

Die UBS geht auf Anfrage nicht direkt auf die neuen Zahlen ein, betont jedoch, die Schweizer Kapitalregeln zählten bereits heute zu den strengsten der Welt. Die Frage, wie viel Kapital die UBS über die bestehenden Puffer hinaus aufbauen müsste, sei «in diesem Zusammenhang nicht entscheidend». Die Vorschläge des Bundesrats würden die Bank nach eigenen Angaben verpflichten, rund 22 Milliarden Dollar zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, was jährliche Mehrkosten von 1,6 Milliarden Dollar bewirke.

Professorin Zellweger geht von tieferen Kosten aus: Die UBS habe offiziell angekündigt, dass sie das harte Kernkapital im Stammhaus von 14,2 auf 12,5 Prozent reduzieren wolle. Das drücke den Kapitalbedarf auf nur noch 9 Milliarden Franken. Die jährlichen Mehrkosten würden gesamthaft auf unter 500 Millionen sinken. Zudem seien die 9 Milliarden bereits vorhanden und für Dividenden und Aktienrückkäufe zurückgestellt. Die Vorlage erlaube es der UBS, diese Summe auszuschütten, und gebe ihr sieben Jahre Zeit, um sie aus neuen Gewinnen wieder aufzubauen.

Fazit der Professorin: «Die UBS hat bereits heute genug Kapital, um alle Anforderungen des Bundesrats zu erfüllen.» So sehen es auch der Bundesrat, die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht.

Inhaltlich dreht sich die Debatte um das Auslandgeschäft der UBS, das laut Fachleuten 60 Prozent der Bilanz ausmacht. Heute müssen ausländische Töchter nur zu 45 Prozent mit hartem Eigenkapital unterlegt sein, neu müssten es gemäss Bundesrat 100 Prozent sein. Das Ziel: Die UBS soll im Notfall stets in der Lage sein, schlingernde Auslandtöchter zu verkaufen, ohne das Mutterhaus und systemrelevante Teile in der Schweiz zu gefährden. Hier lag laut Bundesrat ein «zentraler Schwachpunkt» beim CS-Absturz 2023, und auch bei der staatlichen Rettung der UBS 2008 spielte diese Frage eine Rolle.

Ob und wie das Parlament das Problem lösen will, wird sich bald zeigen. Am Donnerstag entscheidet der Ständerat. Zur Debatte steht auch eine Rückweisung an den Bundesrat. Womit der Kampf wieder von vorne losginge.

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