
In den Sommerferien werden Millionen von Passagieren den Flughafen Zürich nutzen. Im vergangenen Jahr zählte der grösste hiesige Airport allein im Juli und August 6,5 Millionen Reisende, dieses Jahr könnten es noch einmal mehr werden. Pünktlich zum Beginn der Reisesaison lockert der Flughafen nun seine Handgepäck-Regeln.
Bisher durften nur Flüssigkeiten in Behältern mit einer Grösse von maximal 100 Millilitern im Handgepäck mitgenommen werden. Ab diesem Freitag, 26. Juni, fällt die Regel. Neu können bei Abflug in Zürich Flüssigkeitsbehälter mit bis zu 2 Litern Volumen mitgeführt werden. Das teilt der Flughafen am Montag mit. Auch das Abpacken der Behälter in einen separaten Beutel wird nicht mehr notwendig sein.

Möglich wird die Lockerung, weil der Flughafen seine Scanner an der Sicherheitskontrolle ersetzt hat. Neu kommen sogenannte CT-Scanner zum Einsatz, die laut Mitteilung eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks vornehmen und dadurch fähig sind, Flüssigkeiten zuverlässig zu kontrollieren.
Seit Ende 2025 hat der Flughafen Zürich schrittweise die neuen Scanner eingeführt. Ab Freitag sollen keine herkömmlichen Geräte mehr im Einsatz und alle 26 Kontrolllinien mit der neuen Technologie ausgestattet sein.
In Basel gilt die alte Regel
Zu beachten gilt: Doppelwandige Flaschen – also etwa Thermosflaschen – dürfen weiterhin nur geleert mitgenommen werden. Ihr Aufbau verhindert gemäss Angaben des Flughafens, dass sie von den CT-Scannern zweifelsfrei als unbedenklich identifiziert werden können.
Wer einen Transfer am Flughafen Zürich einplant, kann von der Lockerung ebenfalls nicht profitieren. Im Transferbereich sind noch keine CT-Scanner im Einsatz. Die Umrüstung dort erfolgt später. Zudem sind noch längst nicht an allen Flughäfen Europas CT-Scanner im Einsatz – und selbst dort, wo sie es sind, gelten zum Teil noch die alten Regeln. Bei der Rückreise nach Zürich müssen Reisende deshalb weiterhin die Regeln des lokalen Abflug-Flughafens beachten.

Auch am Euroairport Basel gilt weiterhin: Es dürfen maximal Behälter mit einem Fassungsvermögen von 100 Millilitern mitgeführt werden, die in einen separaten Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter eingepackt werden müssen. Auch am Flughafen Genf gilt derzeit noch immer diese Regel, genauso wie am Flughafen Bern.
Mit den neuen Scannern fällt in Zürich auch noch eine weitere mühsame Regel: Elektronische Geräte müssen ab Freitag nicht mehr aus dem Handgepäck herausgenommen werden bei der Sicherheitskontrolle. Dies, weil die neuen CT-Scanner auch elektronische Geräte zweifelsfrei identifizieren können.
Einen Nachteil haben sie aber doch: So warnt der Flughafen, dass analoge Fotofilme durch die neuen Geräte beschädigt werden können. Man solle sie deshalb proaktiv vorweisen und manuell kontrollieren lassen.




