Banken

«In schwerer Weise»: Finma rüffelt Julius Bär als Wiederholungstäterin

Es war die fünfte Untersuchung gegen die Bank in weniger als zehn Jahren. Nach den Geschäften mit dem Immobilienpleitier Benko und russischen Kunden gelobt die Bank Besserung.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die im Dezember 2024 und August 2025 eröffneten Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär abgeschlossen. Und dabei hält sie sich mit Kritik nicht zurück: Julius Bär habe «in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen».

Im Zentrum der Untersuchungen standen erstens «mehrere Kreditvergaben an verschiedene Einheiten eines europäischen Konzerns und an dessen Gründer». Dabei handelt es sich um den österreichischen Immobilienpleitier René Benko. Ab September 2019 gewährte die Bank insgesamt acht Kredite an die Signa und ihren Gründer Benko, wobei das Gesamtvolumen der Kredite die Marke von 1 Milliarde Franken überschritt. Julius Bär war gemäss Finma «für diese Kreditvergaben weder organisatorisch noch personell richtig aufgestellt». Es fehlten ein genügendes internes  Regelwerk, effektive Kontrollmechanismen sowie genügend ausgebildetes Personal. «Bei den Geschäftsbeziehungen mit der Kundengruppe hat die Bank zudem zahlreiche Warnsignale ignoriert, die sie zu einer Reduktion der eingegangenen Risiken hätte veranlassen müssen.» Obergrenzen pro Einzelschuldner, die sich die Bank selbst auferlegt hatte, seien ignoriert und regulatorische Vorgaben zur Meldung von Klumpenrisiken verletzt worden.

«Schwere Verletzungen der geldwäschereirechtlichen Pflichten»

Zweitens ging es bei der Finma-Untersuchung um die Führung von Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer politisch exponierter Personen. Dabei stellte die Finma «schwere Verletzungen der geldwäschereirechtlichen Pflichten und schwere Mängel im damit verbundenen Risikomanagement fest». Obwohl die betroffenen Kunden im Umfeld der besagten zwei Russen ein hohes Risiko bargen, habe die Bank «über Jahre hinweg die Herkunft der Vermögenswerte unzureichend abgeklärt und hinterfragt». Dazu habe sie negative Medienartikel und verdächtiges Kundenverhalten zu wenig kritisch gewürdigt und ihre Meldepflichten nach dem Geldwäschereigesetz verletzt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Julius Bär ins Visier der Finma kommt. Vielmehr handelt es sich hierbei um das fünfte Enforcementverfahren gegen die Bank innerhalb von weniger als zehn Jahren. Das Fazit der Finma, die seit rund zwei Jahren von Stefan Walter geleitet wird, ist brutal: «Trotz teilweise vergleichbarer Mängel und Verfehlungen sowie gezielter Massnahmen zu deren Behebung ist es der Bank im Anschluss an frühere Verfahren nicht gelungen, den nötigen Wandel der Risiko- und Compliance-Kultur zu vollziehen.»

Die neue Geschäftsleitung solls richten

Die Bank habe bereits während des Verfahrens viele von der Finma auferlegte Sofortmassnahmen ergriffen, teilt die Behörde weiter mit. Weitere Massnahmen sollen nun sicherstellen, dass die «beabsichtigten Verbesserungen» in der Aufsichts- und Risikokultur auch wirklich «institutsweit effektiv und nachhaltig» umgesetzt würden.

Die Finma stellt fest, dass Julius Bär in den vergangenen zwei Jahren im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung die «notwendigen und geforderten» Personalwechsel vollzogen hat. Die heutige Geschäftsleitung unter Stefan Bollinger wurde erst nach den Ereignissen eingesetzt. Sie ist nun für die Umsetzung der angeordneten Massnahmen und Auflagen verantwortlich. Und sie steht dabei unter Beobachtung.

Die Bank muss zusätzliches hartes Kernkapital von 250 Millionen Franken hat. Und sie muss Ausschüttungen an die Aktionäre wie Dividenden weiterhin vorgängig von der Finma genehmigen lassen. Zudem zieht die Behörde den Gewinn in der Höhe von rund 10 Millionen Franken ein, den die Julius Bär durch die Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen mit den beiden russischen Kundengruppen erzielt hat.

Julius Bär «anerkennt» die Schlussfolgerungen, wie die Bank mitteilt. «Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein erreicht, der die Anstrengungen bestätigt, die wir in den vergangenen 20 Monaten unternommen haben», sagt Bolliger.

Die Verfügung ist rechtskräftig.

Die Finma hat zudem ein Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeitende der Bank eröffnet, die möglicherweise für die Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen oder internen Weisungen verantwortlich sind.

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