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Prügelattacke

Fall Fabienne W.: Bundesgericht pfeift Schaffhauser Staatsanwaltschaft und Obergericht zurück

Das Bundesgericht hat im Fall von Fabienne W. entschieden, dass die Einstellung eines Strafverfahrens zu einer mutmasslichen Schändung eine Woche vor der Prügelattacke auf die Frau zu Unrecht erfolgt ist. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen muss das Verfahren fortführen.

Fabienne W. wurde in einer Schaffhauser Anwaltswohnung brutal verprügelt. Das zeigen Videoaufnahmen aus der Wohnung. Noch läuft das Verfahren gegen die beschuldigten Männer – es gibt aber noch ein anderes Verfahren, das Fabienne W. betrifft, eine mögliche Schändung eine Woche vor der Prügelattacke. Dieses Verfahren wollten die Staatsanwaltschaft sowie das Obergericht einstellen. Nun hat das Bundesgericht entschieden: nichts da. Das geht aus einem Urteil vom 9. Februar hervor.

Fabienne W. erzielte einen Teilsieg vor dem Bundesgericht.
Bild: Archivbild: Jeannette Vogel

Fabienne W. gab an, eine Woche vor der Prügelattacke in einer Schaffhauser Anwaltswohnung in einem Zustand der Urteilsunfähigkeit sexuell ausgenutzt worden zu sein. Dies wäre strafrechtlich als Schändung im Sinne des damals geltenden Rechts zu verstehen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen stellte im Januar 2024 das im Zusammenhang mit den Vorgängen gegen den Mann geführte Strafverfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Schändung ein. Das Obergericht wies die dagegen erhobene Beschwerde von Fabienne W. ab. Das Bundesgericht heisst ihre Beschwerde nun aber teilweise gut.

In Bezug auf die Frage, ob der Beschuldigte im konkreten Fall eine allfällige Widerstandsunfähigkeit von W. im Rahmen des von ihm beschriebenen mehrfachen Geschlechtsverkehrs ausgenutzt hat, ist die Beweislage nicht eindeutig. Das Bundesgericht hält nun fest, dass gerade in einer Situation der Urteilsunfähigkeit keine exakte, detailgetreue Erinnerung erwartet werden kann und dass die Aussagen des Opfers im Lichte der Umstände der Tatnacht konsistent und überzeugend sind.

Konstellationen, in denen sich belastende Aussagen eines Opfers und bestreitende Aussagen des Beschuldigten gegenüberstehen, führen nach Auffassung des Bundesgerichts nicht zwingend oder auch nur höchstwahrscheinlich zu einem Freispruch; über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs habe das urteilende Gericht zu entscheiden, nicht die Staatsanwaltschaft.

«Ein Sieg für alle Frauen»

Philip Stolkin, Anwalt von Fabienne W., schreibt in einer Medienmitteilung, dass seine Mandantin das Urteil mit Freude und tiefer Genugtuung zur Kenntnis nehme. «Es ist auch ein Sieg für alle Frauen und anderen Opfer häuslicher und sexueller Gewalt, die in langen Verfahren von einer wenig empathischen Strafverfolgungspraxis und von Vergewaltigungsmythen der Verteidigung zermürbt werden. Dieses Urteil zeigt: Ihre Stimme zählt, sie haben eine reale Chance, zu ihrem Recht zu kommen», so Stolkin.

Das Bundesgericht erinnere mit diesem Entscheid daran, dass die Aussagen von Opfern häuslicher und sexueller Gewalt ernst zu nehmen sind und ihnen erhebliches Gewicht zukommt. Die Strafbehörden hätten den Verdacht der Schändung sorgfältig und vollständig zu untersuchen und dürften Verfahren nicht mit dem Argument einstellen, eine Verurteilung erscheine wegen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ohnehin unwahrscheinlich.

«Wenn ein Opfer sexueller Gewalt den schwierigen Schritt wagt, Strafanzeige zu erstatten, ist grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass es leichtfertig das Strafgericht bemüht, nicht aus Jux und Dollerei vor den Staatsanwalt tritt», so Rechtsanwalt Stolkin. «Vielmehr ringt sich eine betroffene Person nach tiefer Demütigung und Traumatisierung zu diesem Schritt durch, um Gerechtigkeit einzufordern. Diesem Mut ist mit Empathie zu begegnen, die Aussagen sind ernst zu nehmen und rechtlich einzuordnen – und zwar auch dann, wenn es sich um eine Schändung handelt. Das ist die Botschaft aus dem heutigen Urteil.»

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