Es mutete an wie ein Déjà-vu, als Bundesrätin Karin Keller-Sutter und SP-Ständerätin Eva Herzog an diesem Freitagabend erneut nebeneinander an den «Arena»-Pulten standen. Schliesslich lag ihr letzter gemeinsamer Auftritt in der «Arena» zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung erst ein gutes halbes Jahr zurück.
Nun kommt erneut eine Vorlage vors Stimmvolk, die die Heiratsstrafe abschaffen will: die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!», lanciert von der Mitte-Partei. Sie fordert, dass Ehepaare auf Bundesebene weiterhin gemeinsam besteuert werden. Und dass Verheiratete steuerlich nicht schlechtergestellt sein dürfen als Unverheiratete.
In der Abstimmungs-«Arena» diskutierten für die sogenannte Fairness-Initiative:- Benedikt Würth, Ständerat Die Mitte/SG
- Katja Stettler-Riem, Nationalrätin SVP/BE
- Lilian Studer, Präsidentin EVP
- Karin Keller-Sutter, Bundesrätin und Finanzministerin
- Eva Herzog, Ständerätin SP/BS
- Franziska Ryser, Nationalrätin Grüne/SG
Bevor es an diesem Freitagabend im Studio 8 um den Inhalt der Vorlage ging, stand zunächst eine andere Frage im Zentrum: Warum stimmen wir überhaupt darüber ab? Wir erinnern uns: Am 8. März sagte das Stimmvolk Ja zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Damit beschloss die Schweiz einen Systemwechsel: Ab 2032 muss jede Person unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Heute reichen verheiratete Paare eine gemeinsame ein.
Obwohl mit der Individualbesteuerung auch die sogenannte Heiratsstrafe hinfällig wird, zog die Mitte ihre Initiative nicht zurück. Im Eins-zu-eins mit Moderator Sandro Brotz brachte Bundesrätin Karin Keller-Sutter ihren Unmut darüber zum Ausdruck: «Die Initiative ist widersprüchlich und steht im Gegensatz zu dem, was das Volk entschieden hat.»
Die Finanzministerin gestand der Mitte zwar zu, es sei ihr Recht, die Initiative zur Abstimmung zu bringen. Sie hätte es allerdings lieber gesehen, wenn die Partei darauf verzichtet hätte. «Jetzt braucht es einen Schiedsrichter-Entscheid», sagte Keller-Sutter.
EVP-Präsidentin Lilian Studer gab zu bedenken, dass der Bundesrat die Initiative zeitgleich mit der Abstimmung über die Individualbesteuerung vors Volk hätte bringen können. Dann hätte das Stimmvolk die Wahl zwischen den zwei Modellen gehabt.
Die Mitte-Initiative sei 2024 eingereicht worden, wandte Keller-Sutter ein. Das Parlament habe den Bundesrat bereits 2020 beauftragt, eine Vorlage für die Individualbesteuerung auszuarbeiten. Ausserdem habe sich der Bundesrat bei Abstimmungen an gewisse Vorgaben zu halten. Dazu gehöre, dass an einem Tag nicht über zwei sich widersprechende Vorlagen abgestimmt werde.
Mitte möchte Umsetzung auch auf Kantons- und Gemeindeebene
Doch was geschähe mit dem Volksentscheid über die Individualbesteuerung vom 8. März, wenn die Fairness-Initiative angenommen würde? Hier waren sich die Bundesrätin und der Mitte-Ständerat Benedikt Würth uneinig. Keller-Sutter warnte, dass im Falle einer Annahme zwei unterschiedliche Steuersysteme drohten – die Individualbesteuerung auf Kantons- und Gemeindeebene und die gemeinsame Besteuerung auf Bundesebene.
Für Würth war hingegen klar: Bei einer Annahme der Initiative müssten auch Kantone und Gemeinden mitziehen und die Individualbesteuerung über Bord werfen. «Die Steuerharmonisierung führt dazu, dass man das auf allen drei Ebenen umsetzen müsste», so Würth.
SP-Ständerätin Eva Herzog kritisierte dies: «Die Mitte meint, dass sie mit dieser Abstimmung jene vom 8. März rückgängig machen kann. Das finde ich fragwürdig.» Ausserdem seien die rechtlichen und politischen Hürden, den Entscheid für die Individualbesteuerung auf Kantons- und Gemeindeebene rückgängig zu machen, beträchtlich.
Keller-Sutter fügte, das Abstimmungsbüchlein in der Hand, an, dass der Initiativtext nicht transparent mache, dass er auch für Kantone und Gemeinden gelten solle. Würth erwiderte darauf: «Die Initiative zielt auf die Bundessteuer ab, weil die Kantone die Heiratsstrafe abgeschafft haben.» Keller-Sutter gab er dahingehend recht, dass auch er von einem notwendigen Schiedsrichterentscheid sprach: «Jetzt soll das Volk entscheiden: Mit welchem Modell möchte man die Heiratsstrafe abschaffen?»
Von der Heiratsstrafe zur Konkubinatsstrafe?
Wie genau die Fairness-Initiative umgesetzt würde, lässt der Initiativtext offen. Und damit auch, wie viel sie kosten würde. Je nach Umsetzung schätzt der Bundesrat die Mindereinnahmen bei den Steuern auf Bundesebene auf 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr.
Verschiedene Modelle stehen im Raum: Vollsplitting, Teilsplitting oder alternative Steuerberechnung. Bei einer Annahme hätte das Parlament drei Jahre Zeit für die Umsetzung des Verfassungsartikels.
Sollte dem Parlament eine Umsetzung bis 2030 nicht gelingen, würde die sogenannte alternative Steuerberechnung greifen. In diesem Fall würden die Bundessteuern für jedes verheiratete Paar zweimal berechnet – einmal mit der gemeinsamen Besteuerung und einmal einzeln. Die Ehepaare müssten schliesslich jenen Betrag bezahlen, der tiefer ausfällt.
Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser warnte davor, dass bei einem Modell, das Verheiratete privilegiere, die Heiratsstrafe lediglich verschoben würde: «Wir würden eine Konkubinatsstrafe daraus machen.»
EVP-Präsidentin Studer wehrte sich dagegen, dass die Initiative ein bestimmtes Lebensmodell bevorzuge. Im Gegenteil würde die Einführung der Individualbesteuerung bestimmte Arbeitsaufteilungen bestrafen. Das betreffe etwa Personen, die kranke Angehörige pflegen, eine Ausbildung starten oder sich selbstständig machen würden. Für sie wäre eine gemeinsame Besteuerung vorteilhafter, so Studer. SVP-Nationalrätin Katja Stettler-Riem sagte: «Die Fairness-Initiative ist die flexiblere, modernere und liberalere Lösung.»
Auch Würth betonte: «Das Leben ist nicht linear.» Wenn sich Lebenssituationen veränderten und eine verheiratete Person nicht mehr voll erwerbstätig sein könne, wäre sie mit der Individualbesteuerung steuerlich benachteiligt. Die Ehe sei eine Wirtschafts- und eine Unterstützungsgemeinschaft, so Würth. Dem solle auch die Besteuerung Rechnung tragen.
Sie wisse, was eine Ehe sei, erwiderte Keller-Sutter. «Ich bin seit 37 Jahren verheiratet.» Dennoch solle sich das Steuerrecht nicht am Trauschein orientieren. Auch Unverheiratete seien wichtig für das Fundament der Gesellschaft.
Herzog fügte an, dass Verheiratete in der Bevölkerung inzwischen in der Minderheit seien. Hinzu komme eine Scheidungsrate von 40 Prozent. «Die Gesellschaft entwickelt sich in eine andere Richtung.»
Das letzte Wort erhielt Bundesrätin Keller-Sutter, die dieses nutzte, um die Vorteile der Individualbesteuerung ein letztes Mal hervorzuheben. Wie die Finanzministerin auf die Diskussion über den Mitte-Vorschlag blickte, hatte sie bereits im ersten Drittel der Sendung klargemacht: «Es wird schwierig. Es wird kompliziert. Wir befinden uns in einer Endlosschleife. Diese könnten wir jetzt beenden.» Ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, wird sich am 29. November zeigen.







