Kann man etwas abschaffen, das bereits abgeschafft ist? Das dürften sich manche fragen, wenn sie die Unterlagen für die nächsten Abstimmungen studieren. Am 29. November kommt eine Volksinitiative der Mitte-Partei an die Urne, welche die Abschaffung der viel zitierten «Heiratsstrafe» bei der Bundessteuer fordert.
Dabei hat das Volk eben erst darüber entschieden: Im März sprachen sich 54 Prozent für die Einführung der Individualbesteuerung aus. Künftig sollen auch Verheiratete zwei Steuererklärungen ausfüllen und somit separat besteuert werden. Sobald diese Grossreform umgesetzt ist, gibt es keine «Heiratsstrafe» mehr. Trotzdem stimmt das Volk nun erneut darüber ab. Das wirft Fragen auf.
Weshalb hält die Mitte an ihrer Initiative fest?
Die Partei hatte stets verlangt, dass ihre Initiative gleichzeitig an die Urne kommt wie die Individualbesteuerung, die sie immer abgelehnt hat. Ihre Gegner haben dies aber im Parlament mit hauchdünnen Mehrheiten verhindert: SP, FDP, Grüne und GLP wollten, dass das Volk zuerst einzig über die von ihnen bevorzugte Individualbesteuerung entscheidet. Allerdings hat es sich die Mitte selbst zuzuschreiben, dass sie ihre Initiative trotz langer Vorlaufzeit erst sehr spät lancierte. Es wäre zudem sonderbar, am gleichen Tag zwei Vorlagen an die Urne zu bringen, die sich gegenseitig ausschliessen.
Worin besteht der fundamentale Widerspruch zwischen Mitte-Initiative und Individualbesteuerung?
Zwar führen beide dazu, dass die «Heiratsstrafe» abgeschafft wird, aber auf gegensätzliche Weise: Mit der Mitte-Initiative würden Ehepaare weiterhin als wirtschaftliche Einheit gelten und gemeinsam besteuert werden. Dieses Modell ist primär für traditionelle Familien vorteilhaft, in denen ein Partner – zumeist der Mann – mehr oder weniger das gesamte Einkommen erzielt. Diese Paare müssten mit der Individualbesteuerung teilweise mehr Steuern bezahlen. Im Gegenzug würden Doppelverdiener-Ehepaare profitieren: Bisher werden ihre Einkommen zusammengezählt, wodurch sie in eine höhere Progressionsstufe geraten. Bei individueller Veranlagung fahren sie besser.
Was passiert, wenn die Mitte-Initiative angenommen wird?
Die Gegner warnen vor einem «Wirrwarr», was die Mitte bestreitet. Eines ist sicher: Wird die Initiative angenommen, kann die Individualbesteuerung auf Bundesebene nicht eingeführt werden. Unklar ist jedoch, was bei den kantonalen Steuern passiert, die für die meisten Haushalte wichtiger sind. Die Vorlage vom März sieht vor, dass auch die Kantone zwingend die Individualbesteuerung einführen müssen. Das ist knifflig, weil der Systemwechsel vielerorts neben Gewinnern auch Verlierer produzieren wird. Andernfalls drohen hohe Steuerausfälle. Die Kantone haben für die Reform Zeit bis 2032.
Somit gibt es bei Annahme der Mitte-Initiative zwei Optionen: Entweder werden Ehepaare beim Bund und in den Kantonen unterschiedlich besteuert (am einen Ort gemeinsam, am anderen individuell). Das ist jedoch rein praktisch kaum realistisch. Um dies zu verhindern, müsste das Parlament die Reform, die das Volk im März gutgeheissen hat, wieder rückgängig machen. Damit wäre die Individualbesteuerung auch in den Kantonen vom Tisch. Dagegen könnte jedoch das Referendum ergriffen werden. Will heissen: Das Drama kann noch lange dauern.
Für die Kantone wäre die Lage delikat: Sie müssten die Umsetzung der Individualbesteuerung vorantreiben, die vielleicht nie in Kraft tritt. Das mag erklären, weshalb sie im März die Individualbesteuerung frontal bekämpft haben, jetzt aber darauf verzichten, die Mitte-Initiative zu unterstützen.
Wie wird die «Heiratsstrafe» abgeschafft, wenn die Mitte-Initiative angenommen wird?
Technisch sind mehrere Varianten möglich. Der Bund könnte sich an den Kantonen orientieren, welche die Benachteiligung von Ehepaaren schon lange mit diversen Modellen eindämmen (etwa Splitting oder unterschiedliche Tarife). Liegt nach drei Jahren keine Umsetzung vor, fordert die Initiative eine «alternative Steuerberechnung», wie sie der Bundesrat 2018 vorgeschlagen hat: Der Fiskus würde für jedes Ehepaar berechnen, wie viele Steuern es bei gemeinsamer und bei individueller Besteuerung bezahlen muss. Verlangt wird der tiefere Betrag. Für Verheiratete ist dieses Modell attraktiv, für alle anderen nicht.
Wie hoch wären die Steuerausfälle?
Der Bundesrat nennt eine relativ grosse Bandbreite von 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr. Entscheidend ist die Umsetzung. Je kleiner die Ausfälle sind, desto mehr Steuerpflichtige würden zusätzlich belastet. Betroffen wären primär Unverheiratete, allenfalls auch ein Teil der Ehepaare. Zum Vergleich: Bei der Individualbesteuerung rechnet der Bund mit Ausfällen von 630 Millionen.
Wie gross ist das Ausmass der «Heiratsstrafe» überhaupt?
Kleiner, als viele meinen. Längst nicht jedes Ehepaar müsste weniger Steuern bezahlen, wenn es nicht geheiratet hätte. Gemäss den neusten Schätzungen des Bundes sind 690'000 Paare von einer «Heiratsstrafe» von 10 Prozent oder mehr betroffen. Das ist gut ein Drittel aller Ehepaare. Umgekehrt profitieren 630'000 Paare davon, dass sie verheiratet sind («Heiratsbonus»). Traditionelle Familien mit einem Alleinverdiener sind im Prinzip nie von einer «Heiratsstrafe» betroffen, Doppelverdiener und Rentner hingegen relativ oft. Je ausgeglichener die beiden Einkommen, desto grösser die Wahrscheinlichkeit einer Benachteiligung.
Weshalb ist es so schwierig, eine für alle Haushalte gerechte Besteuerung hinzubekommen?
Weil es hier um zwei Varianten von Steuergerechtigkeit geht, die sich in einem progressiven Steuersystem nicht gleichzeitig realisieren lassen: Entweder gibt es Ungleichbehandlungen zwischen ledigen und verheirateten Paaren – oder zwischen Allein- und Doppelverdienern. Bei der Individualbesteuerung zum Beispiel spielt der Zivilstand keine Rolle mehr. Dafür muss ein Paar, bei dem der Mann 200'000 Franken verdient und die Frau nichts, deutlich mehr Steuern bezahlen als ein Paar, bei dem beide je 100'000 Franken verdienen. Der Zielkonflikt lässt sich nur beheben, wenn die progressiven Steuertarife durch Einheitssätze ersetzt werden, wie sie Uri und Obwalden kennen. Auf Bundesebene ist eine solche Reform kaum realistisch. Somit bleibt das Dilemma wohl noch lange bestehen: Entweder sorgt der Zivilstand für Ungerechtigkeiten oder das Familienmodell.


