Kommentar

Hohe Hürden, aber kein Plan B

Der Ständerat ist dem Bundesrat im EU-Dossier grösstenteils gefolgt. Doch in zwei Fragen hat er empfindliche Differenzen geschaffen.

Wenn die dreitägige Debatte des Ständerats über das neue EU-Vertragspaket eines gezeigt hat, dann einmal mehr das: Wir tun uns schwer mit Europa. Denn der Rat hat die Latte für die Bilateralen III hoch angelegt. Und das auf zwei Ebenen: Auf der staatspolitischen Ebene will er, dass neben dem Volk auch die Kantone dem Paket zustimmen müssen. Das ist wenig erstaunlich. Dennoch würde das Ständemehr den Gegnern einen enormen Vorteil verschaffen – darum wird es von ihnen auch gefordert.

Auf der inhaltlichen Ebene – beim grossen Zankapfel Zuwanderung – ist der Ständerat auf Konfrontationskurs mit der EU gegangen: So fordert er einerseits, dass jeder, der in die Schweiz kommt, einen Strafregisterauszug vorlegen muss, und verweigert andererseits Arbeitslosen das neue Daueraufenthaltsrecht. Das mag nachvollziehbar oder gar wünschenswert sein – es widerspricht aber dem Ausgehandelten. Sollte das so bleiben, gäbe es im besten Fall bereits bei Inkrafttreten des Pakets den ersten Praxistest für Schiedsgericht und Ausgleichsmassnahmen. Im schlechtesten Fall sagt die EU: Dann lassen wir es doch ganz sein.

Bei beiden Entscheiden ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, der Nationalrat dürfte Korrekturen anbringen. Dennoch: Wer die Hürden so stark erhöht, der sollte der Bevölkerung ehrlicherweise einen Plan B präsentieren. Den bleiben die Kritiker schuldig.

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