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Bilaterale III

Jetzt gilt es ernst: Bundesrat schickt EU-Verträge ans Parlament – und erklärt, warum er kein Ständemehr will

Gleich drei Mitglieder des Bundesrats treten vor die Medien. Sie erklären, weshalb die Landesregierung die neuen Verträge als Vorteil für die Schweiz sieht – und welche Folgen diese haben.

Was lange währt, soll endlich gut werden: Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zum EU-Vertragspaket zuhanden des Parlaments verabschiedet. Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin (SVP), Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) und Justizminister Beat Jans (SP) informieren darüber an einer Medienkonferenz.

Das Vertragspaket hat einen weiten Weg hinter sich. Erste Gespräche darüber begannen im November 2021, nachdem der Bundesrat im Mai 2021 beim Rahmenabkommen die Reissleine gezogen hatte.

Drei Jahr später einigten sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Dezember 2024 in Bern auf das neue Vertragspaket.

Die Bundesräte Beat Jans, Guy Parmelin und Ignazio Cassis (v.l.), hier bei einer Medienkonferenz im Dezember 2024, informieren über die Botschaft zum EU-Paket.
Bild: Anthony Anex

Nach der Paraphierung der Vertragstexte und der Klärung der flankierenden innenpolitischen Massnahmen unterzeichnete Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) das neue Vertragswerk am 2. März dieses Jahres gemeinsam mit von der Leyen in Brüssel.

Nun übergibt die Landesregierung das Dossier also ans Parlament. Der bilaterale Weg sei weiterhin die beste Option für die Ausgestaltung der Beziehungen der Schweiz zur EU, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Das ausgehandelte Vertragspaket sei eine «ausgewogene und strategisch kohärente Vorlage». Es sichere Wohlstand, Sicherheit und politische Unabhängigkeit der Schweiz und stärke die Handlungsfähigkeit des Landes.

Die Eckwerte der Verträge sind schon seit Längerem bekannt. Rechtlich gesehen besteht das Paket aus zwei Teilen:

  • Ein Bundesbeschluss «Stabilisierung» soll den bilateralen Weg absichern. Dieser umfasst namentlich die Anpassung der bestehenden Binnenmarktabkommen, die Regelungen zu staatlichen Beihilfen, die Teilnahme an EU-Programmen sowie den Schweizer Beitrag (Kohäsionszahlungen).
  • Die drei neuen Abkommen zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sollen in der Form separater Bundesbeschlüsse verabschiedet werden.

Der Bundesrat hält daran fest, dass er die Verträge einem fakultativen Referendum unterstellen will. Bei einem solchen braucht es lediglich die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung. Im Gegensatz zu einem obligatorischen Referendum ist kein Ständemehr nötig. Nach Prüfung der Verhandlungsergebnisse kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das EU-Vertragspaket «nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum erfüllt».

Es vollziehe weder einen Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu einer supranationalen Gemeinschaft, noch stelle es einen Eingriff in die innere Struktur der Schweiz dar, erfordere eine Anpassung der Verfassung oder bewirke eine grundlegende Neuorientierung der Schweizer Aussenpolitik.

Der Bundesrat verweist zudem darauf, dass sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit der Teilnehmenden, darunter die Kantone und Parteien, ebenfalls auf diesen Standpunkt gestellt haben. Und dass sowohl die Bilateralen I und II als auch der Beitritt zu Schengen/Dublin nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt worden sind.

Letztendlich entscheidet jedoch das Parlament darüber, welcher Form des Referendums das Vertragspaket unterliegen soll - und somit über die Frage des Ständemehrs.

Besonders umstritten dürften in der parlamentarischen Beratung und im anschliessenden Abstimmungskampf folgende Fragen sein:

  • Institutionelle Fragen: Für die Gegner des neuen Vertragspakets ist klar, dass die Schweiz einen erheblichen Souveränitätsverlust erleiden und de facto zur Übernahme von EU-Recht gezwungen würde. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass die Schweiz weiterhin gemäss ihren verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgesehenen Verfahren - inklusive Referendumsmöglichkeit - ob sie neues EU-Recht übernimmt oder nicht: «Automatisch geschieht nichts».
  • «Fremde Richter»: So bezeichnen die Gegner die im Rahmen der Konfliktbeilegungsmechanismen vorgesehenen paritätisch besetzten Schiedsgerichte, die sich in bestimmten Fällen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof EuGH abstützen müssen. Der Bundesrat hält entgegen, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung weiterhin selbst bestimmt und die Kompetenzen der Schweizer Gerichte durch das Verhandlungsergebnis nicht beeinträchtigt werden. Der Streitbeilegungsmechanismus über das Schiedsgericht sei rein zwischenstaatlich und grundsätzlich nicht neu. Die im Vertragswerk vorgesehenen Möglichkeiten für Ausgleichsmassnahmen bei Streitfällen seien genau definiert und verhinderten «Strafen» durch die EU, weil politische und sachfremde Retorsionsmassnahmen nicht mehr erlaubt seien.
  • Zuwanderung: Während das Personenfreizügigkeitsabkommen bereits jetzt in Kraft ist, sehen die neuen Verträge gewisse Anpassungen vor. Grundsätzlich sollen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die während fünf Jahren in der Schweiz arbeitstätig waren, neu ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Auch beim Familiennachzug gibt es gewisse Erleichterungen. Im Gegenzug konnte der Bundesrat eine Schutzklausel aushandeln. Bei durch die Zuwanderung aus der EU ausgelösten «schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen» kann er diese anrufen und unter Umständen temporäre Einschränkungen bei der Zuwanderung beschliessen.
  • Lohnschutz: Grundsätzlich hat der Bundesrat mit der EU den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» vereinbart. Allerdings gibt es gewisse Erleichterungen für in der Schweiz tätige EU-Unternehmen, etwa bei der Voranmeldefrist sowie der Spesenregelung. Hier will der Bundesrat mit einem engmaschigen Kontrollnetz sowie der maximalen Ausnutzung des gesetzlichen Spielraums dafür sorgen, dass das Schweizer Lohnniveau gehalten werden kann. Dafür hat die Landesregierung mit den Vertragspartnern ein Paket von innenpolitischen Begleitmassnahmen ausgehandelt. Während sich Arbeitgeber und Gewerkschaften über die allermeisten dieser Massnahmen schon seit Längerem verständigen konnten, war die von den Gewerkschaften geforderte Ausweitung des Kündigungsschutzes auf Personal- und Gewerkschaftsvertreter umstritten. Der Bundesrat hält in einer abgeschwächten Variante daran fest.

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