
Trinkgelder sind steuer- und AHV-beitragspflichtig, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohns ausmachen. Doch: Ab welchen Beträgen diese Schwelle überschritten ist, definiert das Gesetz nicht im Detail. Wie viel eine Servicekraft in bar einnimmt, ist zudem oft schwer nachvollziehbar.
Diese Unklarheit führt dazu, dass Gastrobetriebe und Serviceangestellte in vielen Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für Trinkgeld zahlen. Durch das Aufkommen digitaler Zahlungsmöglichkeiten sind die Einnahmen aber immer besser dokumentiert.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider wollte darum strengere Regeln für digitale Trinkgelder prüfen, um sie in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) fliessen zu lassen.
Trinkgeld macht «riesigen Unterschied»
Der Ständerat reagierte mit heftigem Widerstand und nahm eine Motion von Mitte-Ständerat Beat Rieder an. Er fordert, dass Trinkgelder nicht mehr beitragspflichtig und gleichzeitig steuerbefreit sind. Das schaffe einheitliche Regeln für digitale und bare Trinkgelder, so die Idee. Am Montag sollen nun die Mitglieder des Nationalrats das Geschäft beraten. Aber wie sehen Direktbetroffene den Vorschlag?
Pro Schicht kann Fabian* zwischen 40 und 60 Franken mit Trinkgeld dazuverdienen. Er sagt, das sei ein schöner «Zustupf», mehr nicht. Für Fabian passt das so. Er bedient nur im Nebenjob die Gäste einer Zürcher Cocktailbar und kommt ohne das Trinkgeld aus.
Doch er weiss, dass andere Serviceangestellte nur damit ihre Kosten decken können. «Gerade in Zürich kann es für hauptberufliche Serviceangestellte einen riesigen Unterschied machen, ob sie mit Trinkgeld 4500, statt 4000 Franken monatlich verdienen.» Er befürwortet deshalb eine Abgaben- und Steuerbefreiung.
Trinkgelder im gesetzlichen Graubereich
«Diese würde mehr Fairness für alle Servicekräfte in der Gastronomie schaffen», sagt Fabian. Denn heute hänge die Höhe des Trinkgelds entscheidend davon ab, wie die Betriebe damit umgehen.
Einige Restaurants sammeln die Trinkgelder zum Beispiel und zahlen sie Ende des Monats mit dem Lohn aus. Sozialversicherungsabgaben werden fällig. Und Ende Jahr ist es auch im Lohnausweis für die Steuern enthalten. In anderen Betrieben nehmen die Serviceangestellten das Trinkgeld bar aus der Kasse, so auch am Arbeitsort von Fabian. Es taucht auf keinem Ausweis auf. Dieses Geld wäre zwar ebenfalls steuerbares Einkommen. «Ich wäre überrascht, wenn alle das Trinkgeld in der Steuererklärung angeben», sagt Fabian aber.
Hier ist er auch kritisch mit seiner eigenen Branche: «Dem Rest der Gesellschaft gegenüber wäre es fairer, das Geld zu versteuern. Egal, woher es kommt.» Darum hat Fabian auch ein gewisses Verständnis für die Position des Bundesrats. Er ist gegen eine Annahme des Vorschlags aus dem Ständerat, weil er auch Trinkgelder einschliesst, die heute nicht im gesetzlichen Graubereich liegen und versteuert werden.
Pro Monat bis zu 2000 Franken
Theo* hat in den vergangenen 15 Jahren schon in allen möglichen Arten von Gastrobetrieben gearbeitet. «Das Trinkgeld hat mir immer mal wieder geholfen, gut über die Runden zu kommen», sagt er.
Bei einem Job in St. Moritz nahm er pro Monat bis zu 2000 Franken zusätzlich ein, wobei er im Nobel-Ferienort auch höhere Lebenskosten hatte.
Theo weiss, dass das nicht die Norm ist. Heute führt er das Serviceteam eines Restaurants. Zwar sei der Betrieb im Luxussegment zu verorten, doch seien die Trinkgelder pro Person vergleichsweise tief. Einerseits organisiere man wenige Anlässe, die viel Trinkgeld abwerfen, andererseits werde das Trinkgeld zwischen Service, Küche und Housekeeping aufgeteilt – aus Fairnessgründen, wie er sagt.
Was an Trinkgeld zusammenkommt, solle den Angestellten gehören, findet Theo. «Zumal, die Löhne in der Gastronomie nicht für ihre Höhe bekannt sind. Bei uns arbeiten Leute, für die jeder Franken doppelt zählt.» In der Gastronomie hängt der Mindestlohn auch von der Ausbildung ab: Für Menschen ohne Ausbildung liegt er bei knapp über 3700 Franken, Angestellte mit EFZ-Abschluss können mehr als 4500 Franken monatlich verdienen.
«Mag das Trinkgeld den Leuten gönnen»
Aus Theos Sicht hilft abgabenfreies Trinkgeld aber nicht nur den Mitarbeitenden, sondern auch den Betrieben. Kämen irgendwann doch strengere Regeln für Trinkgelder, sei das eine unfaire Bestrafung von wirtschaftlichem Erfolg. «Und der administrative Aufwand wäre wohl beträchtlich für eine vergleichsweise kleine Summe», sagt er.
Roland* ist Wirt in einem Landgasthof im Kanton Aargau. Eine Abgaben- und Steuerbefreiung fände er eine gute Sache. Es würde aus seiner Sicht besser legitimieren, was in seinem und vielen anderen Betrieben die Realität ist: nämlich, dass Servicekräfte die Trinkgelder «immer noch zu 99 Prozent» bar einkassieren und behalten dürfen – selbst wenn das Essen zuvor mit der Karte bezahlt wurde.
«Ich mag das Trinkgeld meinen Leuten gönnen. Wenn sie den Gast mit ihrem Service überzeugen, ist das der Lohn für gute Arbeit, der ihnen gehören soll», sagt Roland. Wie viel seine Leute monatlich zusätzlich einnehmen, kann er wegen der gängigen Praxis in seinem Restaurant nicht im Detail sagen.
Arbeitsrechtler gegen Steuerbefreiung
Eine Abgaben- und Steuerbefreiung fände er gerechtfertigt, weil das Trinkgeld in der Schweiz aus seiner Sicht ein freiwilliges Geschenk sei. «Niemand muss es geben. Und die Service-Löhne sind in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt.»
Dass der Bundesrat zuletzt Geld für die AHV beim Trinkgeld gesucht habe, findet er «schäbig». «Soll jetzt die Servierfrau mit dem tiefen Lohn die AHV retten? Das Argument ist fadenscheinig. Es geht darum, die Staatskasse aufzubessern», sagt er. Gemäss Schätzungen geben Schweizer Gäste jährlich rund eine Milliarde Franken für Trinkgeld aus.
Gegen die Abgabe- und Steuerbefreiung sind neben Bundesrat und Gewerkschaften auch eine Gruppe von 13 Arbeits- und Sozialrechtlerinnen und -rechtlern. Sie haben den Nationalrat in einem Brief davor gewarnt, dem Vorschlag aus dem Ständerat zu folgen.
Fehlt plötzlich das Geld für die Miete?
Den Anstoss dafür gegeben hat Thomas Geiser, emeritierter Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen. «Langfristig stellt ein abgabenfreies Trinkgeld die Serviceleute schlechter», sagt er.
Eine Annahme des Vorschlags schwäche besonders die soziale Absicherung von Angestellten, argumentiert er. «Bei Jobverlust, Krankheit und Unterhaltsklagen gleichermassen.» Geiser macht folgendes Beispiel: Eine arbeitslose Servicekraft hätte unter Umständen nur Anspruch auf Arbeitslosengeld für den entfallenen Lohn, nicht aber auf das Trinkgeld. Denn Belege für die Trinkgeldeinnahme gäbe es bei einer Abgabenbefreiung keine mehr. «In manchen Fällen könnte plötzlich Geld für die Miete und andere Lebenshaltungskosten fehlen.»
Dem Rechtsprofessor geht es aber auch um Grundsätze. Es könne nicht sein, dass bestimmte Einkommen von Steuern und Abgaben befreit sind und andere nicht. Es drohe, dass andere Branchen ähnliche Bedingungen wie die Gastronomiebetriebe fordern. «Banker könnten mit Recht argumentieren, dass ihre Boni ebenfalls kein Einkommen seien, sondern ein freiwilliges Geschenk ihrer Arbeitgeber», sagt Geiser.
Es gelte, die Grundsätze der Bundesverfassung hochzuhalten. Sie besagt: Gleiches ist gleich zu behandeln.
(*Name geändert)



